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    # 108 Klausel 1 (Grundlagen)

    0:00 / 0:00 46,8 MB

    Hach, was sind das nur für interessante Geschöpfe! Man kann gegen sie klagen, aber sie durch Klage auch in die Welt bringen, sie können (um-)schreiben und ergänzen, es gibt sie in einfach und es gibt sie aber auch in qualifiziert, wenn ein „als bewiesen angenommenen Eintritt der Voraussetzung für ihre Erteilung“ besteht. Außerdem bleiben sie immer in guter Erinnerung (§ 768 2. Hs. ZPO)! Klingt dubios? Klingt kompliziert? Ist es gar nicht! Anna Pake und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leitende, reden in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie über – tadaaa – die Klausel! In dieser ersten Folge werden die Grundlagen gelegt und dann in einer zweiten und dritten Folge die einzelnen Klauselrechtsbehelfe durchdekliniert. Das ungeliebte Geschöpf „Klausel“ wird Euch danach ganz nah sein, versprochen! Damit es nicht nur etwas zu hören, sondern auch zu lesen gibt, findet ihr hier das Zusatzmaterial, das mit dem Erscheinen jeder weiteren Folge erweitert wird. Nun aber anschnallen, die Vollstreckungsrakete mit der grünen Spitze startet in 3, 2, 1….viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Einstieg ins Klauselrecht

    03:45 Klausurrelevanz des Klauselrechts

    05:49 Die Vollstreckungsrakete

    20:34 Das Klauselerteilungsverfahren

    21:51 Einfache und qualifizierte Klauseln

    23:21 Die titelergänzende Klausel nach § 726 ZPO

    27:33 Die titelumschreibende Klausel nach § 727 ZPO

    34.04 Öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden

    36:27 Besonderheiten der titelergänzenden Klausel

    43:13 Zuständigkeit für die Klauselerteilung

    46:09 Zwischenfazit: Die Klausel im Überblick

    47:19 Sinn und Zweck des Klauselverfahrens

    49:42 Sonderfall: Vollstreckung aus einem Widerrufsvergleich

    57:10 Ausblick auf Teil 2 & Verabschiedung

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämt

    # 107 BVV 3 (Angaben des Beschuldigten Teil 2)

    Und weiter geht’s: In Folge 3 der Reihe erbringen Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, letztgültig den Beweis: Hier ist alles gut verwertbar! Und was? Tja, zwar nicht zwingend jedes Beweismittel für den Strafprozess, aber gewiss jede Information dieser Folge für eine gelingende Klausur! Gemeinsam hangeln sich die beiden listigen Kriminalistinnen durch klausurrelevante Grenz- und Zweifelsfälle (von denen einer sogar das Bundesverfassungsgericht spaltete!), mit denen die in den ersten beiden Folgen erarbeiteten Grundlagen vertieft und ausgeschärft werden. In der Sache geht es u.a. um verdeckte Ermittler, Hörfallen und Selbstgespräche. Und in der abschließenden Folge haben dann auch endlich Beweisverwertungsverbote bei ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechten ihren großen Auftritt – § 252 StPO, ick hör Dir trapsen… A propos hören: Viel Spaß mit dieser Folge!

    Besprochene Entscheidungen:

    Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler: 3 StR 104/07

    Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern: 4 StR 370/23

    Hörfalle: BGH, GSSt 1/96 (BGHSt 42, 139)

    Angaben gegenüber einem Mithäftling: 5 StR 666/86

    Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung: 1 StR 277/17

    Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten: 5 StR 729/24

    Tagebuchentscheidung: 2 BvR 1062/87

    Selbstgespräch im Auto: 2 StR 509/10

    Selbstgespräch im Krankenzimmer: 1 StR 140/05

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    02:01 Angaben außerhalb von Vernehmungen

    03:05 Nemo-tenetur-Grundsatz und Fair-Trial-Grundsatz

    05:28 Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler

    10:49 Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern

    16:22 Die Hörfalle

    22:09 Angaben gegenüber einem Mithäftling

    26:10 Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung

    29:36 Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten

    35:57 Die Tagebuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    39:34 Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

    42:57 Verabschiedung

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    # 106 BVV 2 (Angaben des Beschuldigten Teil 1)

    0:00 / 0:00 45,1 MB

    Was ist sowohl die Säule des Strafprozesses als auch sein Dach? Na? Wo solche Metaphern windschief in der Gegend stehen, ist die nächste RefPod-Folge nicht weit! Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, füllen in dieser zweiten Folge zu den Beweisverwertungsverboten die in der ersten Folge erarbeiteten Grundlagen mit Leben. Das tun sie anhand vieler Beispielsfälle, unter anderem zu den Fragen, wann wie wer durch wen worüber zu belehren ist und wo die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unzulässiger Täuschung verläuft. Mithilfe dieser klausurrelevanten – und echten Klausuren entnommenen! – Beispielsfälle legt Ihr quasi das Fundament des Hauses, dessen Dach zugleich eine Säule…Ihr wisst schon. Freut Euch auf Folge 3 in der kommenden Woche – und viel Spaß beim Hören!

    BGH zur Verwertbarkeit bei unterbliebener audiovisueller Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung: Beschluss vom 12.03.2025 – 4 StR 329/24

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Rückblick auf Teil 1

    01:53 Klausurtipp: Beweisverwertungsverbote im Schmitt/Köhler

    03:21 Beschuldigtenangaben als Klausurproblem

    05:48 Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss sich selbst belasten

    08:23 Der formelle Vernehmungsbegriff

    10:12 Wann wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter?

    15:22 Beschuldigtenbelehrung nach §§ 163a IV 1, 136 StPO

    21:39 Recht auf Verteidigerkonsultation

    27:47 Recht auf einen Pflichtverteidiger

    34:05 Ausländische Beschuldigte

    41:14 Anwesenheitsrechte des Verteidigers

    44:20 Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung

    47:02 § 136a StPO: Verbotene Vernehmungsmethoden

    48:22 Täuschung oder zulässige kriminalistische List?

    52:34 Belehrung nach Festnahme nach §§ 127 IV, 114b II StPO

    54:50 Fazit & Ausblick auf die Fortsetzung

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    # 105 BVV 1 (Allgemeines)

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

    01:04:57 Verabschiedung

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    # 105 Beweisverwertungsverbote 1

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

    01:04:57 Verabschiedung

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# 29 Unsere Lernpläne in der Examensvorbereitung

0:00 / 0:00 61,8 MB

Wie sagt man so schön: Der Mensch plant, Gott lacht?!? Klar, nicht immer läuft alles nach Plan, aber das ist noch lange kein Grund, keinen zu machen! Insbesondere: einen Lernplan für die „Tauchphase“, also die letzten Monate vor dem 2. Staatsexamen. Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leitende, hatten damals ihre jeweiligen Tauchgänge mehr oder wenig akribisch geplant und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus. Einen „Musterplan“ haben sie natürlich nicht im Gepäck – dafür ist die Frage zu individuell – dafür aber Fragen, die sich jeder vor Erstellung „seines“ Lehrplanes stellen sollte. Christians alter Originallehrplan für seine eigene viermonatige Tauchphase dient als Inspirationsquelle und ist hier abrufbar. Außerdem werden drängende Fragen gestellt: Gibt es „Lerntypen“? Und was hat die Examensvorbereitung mit Bäumefällen zu tun? Antworten gibt es natürlich auch – viel Spaß mit der neuen Folge!

RefPod-Folge „# 4 Motiviert durch den Lernalltag – so geht’s!“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Wolff, Lernen im Jurastudium, JuS 2023, 1089-1098

Scraback, Wie organisiert man die Examensvorbereitung?, JURA 2017, 1409-1416

Armbruster et. Al., Examen ohne Repetitorium, 5. Auflage 2021

Kapitelmarken:

(00:00) Einleitung

(09:59) Funktionen des Lernplans

(20:36) Vier Grundsätze von Christians Lernplanung

(25:40) Was war Anna wichtig?

(30:10) Das große Ganze: Makroplanung

(31:34) Christians Wochenplan

(37:50) Annas Wochenplan (Integration Lerngruppe, Vor-/Nachbereitung)

(43:17) Mikroplanung (Inhaltsplanung), Selbstvertrauen, Wert des Wiederholens

(52:00) Lernziele

(58:19) Zusammenfassung, Mythos vom Lerntyp, Verbindlichkeit vs. Flexibilität

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# 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

0:00 / 0:00 80,3 MB

Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen!

Viel Spaß mit der Folge! 🙂

Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, weiterempfiehlst und abonnierst!

Entscheidungen aus der Folge:

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 – 5 A 3548/20

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 – 5 A 1386/20

BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 – 6 C 8/21

RefPod-Folge „# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Kapitelmarken:

00:00 Einführung

04:02 Klausurrelevanz

06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung

13:14 Voraussetzungen der Anhörung

17:51 Entsprechende Anwendbarkeit

23:48 Wen muss man anhören?

26:30 Wie genau hört man an?

28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023

39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung

44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung

49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG

51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG

58:34 § 46 VwVfG

01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021

01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023

01:26:00 Fazit

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# 27 Rspr.-Battle! Abschleppfall vs. räuberische Erpressung vs. GaststättenR

0:00 / 0:00 97,7 MB

Ring frei für den großen RefPod-Rechtsprechungs-Battle! Unter den strengen wie gerechten Augen von Juror Richard Ademmer treten Anna Henrichs, Christian Walz und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leiter – in den Arenen des Zivil- und Strafrechts sowie die Öffentlichen Rechts gegeneinander an, und zwar in den Disziplinen zivilistisches Autoabschleppen, räuberisches Erpressen und gaststättenrechtliches Ruhestören! Wer jetzt noch wissen will, was eine „Han Solo“-Norm ist und wie lange man in Frankfurt am Main durchschnittlich für die Parkplatzsuche benötigt, der kommt um diese Folge nicht herum. Und apropos Ruhestören: Wir entschuldigen uns für den exzessiven Gebrauch der Soundbox und geloben Besserung. Mögen die Spiele beginnen – viel Spaß beim Hören!

Besprochene Entscheidungen:

BGH, Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22

BGH, Urteil vom 20.06.2023 – 5 StR 67/23

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2022 – 4 B 1642/20

Folge „# 15 Weihnachtsspecial (+ 4 Lerngeschenke!)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Folge „# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Folge „Kurze Zwischenfrage: Ist eine Luftpumpe ein Labello?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

Kapitelmarken:

(00:00) Einführung

(03:50) Examensrelevanz aktueller Rspr.

(05:11) Runde 1: Aktueller Abschleppfall

(45:01) Runde 2: Aktueller Fall zu räuberischer Erpressung

(01:07:17) Runde 3: Aktueller Fall zum GaststättenR

(01:39:42) Siegerehrung

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# 26 Bundesweite Interessenvertretung der Refs: Die RefKo!

0:00 / 0:00 58,7 MB

In dieser Folge trifft sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit Anne Kuckert und Justine Börngen von der Referendariatskommission (RefKo). Die RefKo wurde im Juni 2023 gegründet mit dem Ziel, die Interessen aller Referendar:innen in Deutschland bundesweit zu vertreten. (Übrigens nicht zu verwechseln mit der Referendariat.Koordination an den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten, die auch „RefKo“ genannt wird!)

Anne und Justine erklären in der Folge, wie die RefKo organisiert ist und wie du dich für eine Verbesserung des Refs engagieren kannst (z.B. indem du an der sog. Referendariatsversammlung teilnimmst – siehe Einladung unten!). Psychische Belastung im Ref, magere Unterhaltsbeihilfe, enormer Prüfungsdruck… Anne und Justine zeigen, wie die RefKo diese und weitere Themen angehen will, damit sie der Vergangenheit angehören. Es geht aber auch darum, dass bei weitem nicht alles schlecht ist und was auf keinen Fall am Ref geändert werden sollte.

Hast du am 27. und 28. April 2024 schon etwas vor? Dann veranstaltet die RefKo nämlich die erste Referendariatsversammlung in Hamburg. Eingeladen sind alle Refs in Deutschland! Die Einladung findest du hier.

Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

So erreichst du die RefKo:

Per Mail: RefKo@bundesfachschaft.de

Auf der Seite des BRF oder bei Instagram.

Shownotes:

FAZ-Artikel „Hört auf die Refs“ (hinter der Paywall):

RefPod-Folge „# 7 Durchgefallen – und jetzt?“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

RefPod-Folge „# 12 Referendariat Plus: Speyer macht’s möglich!“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

RefPod-Folge „# 13 E-Klausur – alle wichtigen Infos“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

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# 25 Erledigung im Zivilprozess 3 (Beschlussformalia & übereinstimmende Teilerledigung)

0:00 / 0:00 34,2 MB

Beschlossen und verkündet: Folge 3 unserer Folge zum Erledigungsrecht ist online! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG Leiter, widmen sich anhand eines Musters, das ihr hier finden könnt, eingehend dem Aufbau und dem Inhalt eines Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO.

Außerdem erläutern wir die Besonderheiten des Klausurtyps „übereinstimmende Teilerledigungserklärung“: Wieso schreibst du da nur ein Urteil – und warum gibt es am Ende entweder ein prächtiges Feuerwerk oder nur einen leisen Knall? Findet es mit dieser dritten Folge unserer Reihe zum Erledigungsrecht heraus, die inhaltlich unmittelbar an die zweite anschließt!

Viel Spaß beim Hören!

Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, weiterempfiehlst und bewertest! 🙂

Kapitelmarken mit Zeitstempel:

(00:00) Einleitung

(04:24) Rubrum eines Beschlusses nach § 91a ZPO

(08:10) Tenor eines Beschlusses nach § 91a ZPO

(08:59) Gründe zu I. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

(14:16) Gründe zu II. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

(14:51) Rechtsmittelbelehrung

(16:31) teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung

(22:41) Rubrum & Tenor eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

(27:17) Der Tatbestand eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

(28:27) Die Entscheidungsgründe eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

(31:11) Ein „Trüffelchen“ bei Entscheidung am Amtsgericht 😉

(33:01) Bei übereinstimmender Teilerledigung „integriert“ man NICHT einen § 91a-Beschluss in das Urteil!

(33:52) Zusammenfassung

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# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)

0:00 / 0:00 83,0 MB

Die Erledigung schlägt zurück: Folge 2 zu unserer Reihe zum Erledigungsrecht! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, widmen sich der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Geschmacksrichtung „vollständig“ und der damit verbundenen Kostenentscheidung nach § 91a ZPO. Besprochen werden – natürlich anhand von Beispielsfällen – die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Kostenbeschlusses. Wer darüber hinaus wissen will, warum in dieser Folge ganz liebe Grüße an das OLG Bremen, das OLG Zweibrücken, das LG Hanau und das AG Herford rausgehen und wie viele Wortspiele uns zum Begriff „Erledigung“ einfallen (Spoiler: zu wenige) – der wird diese Folge kaum verpassen wollen. Wie dann die aufgelesenen Wissens- und Lernfrüchte dann in einen konkreten Beschlussentwurf gegossen werden können, wird erst in Folge 3 verraten, in der es auch um die übereinstimmende Teilerledigungserklärung gehen wird. Das entsprechende Beschlussformular kann aber bereits hier heruntergeladen werden.

Viel Spaß mit der neuen Folge!

Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB AT: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

BGH, Beschluss vom 24.09.2020 – IX ZB 71/19 (§ 91a ZPO-Obersätze)

LG Hanau, Urteil vom 5. 11. 1999 – 2 S 273/99, NJW-RR 2000, 1233 und bei juris.

BGH, Urteil vom 23.03.2023 – I ZR 17/22 (§ 91a ZPO-Entscheidung & Kostentrennung nach verzögerter Erledigungserklärung)

Kapitelmarken mit Zeitstempel:

(00:00) Einleitung

(06:35) Unterschiede zur einseitigen Erledigungserklärung

(19:30) Die Voraussetzungen der übereinstimmenden Erledigungserklärung

(29:18) Die Entscheidungsform „Beschluss“ im zweiten Staatsexamen

(33:55) Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

(44:50) Was bedeutet eigentlich „summarische Prüfung“?

(54:36) Erfolgsaussichten und unzuständiges Gericht

(58:57) Billigkeitsentscheidung, insbesondere Rechtsgedanke des § 93 ZPO

(01:10:03) Bahnbrechende (?!) aktuelle BGH-Rechtsprechung: Die (zu) späte Erledigungserklärung

(01:18:44) Wahlrecht des Klägers zwischen einseitiger Erledigungserklärung und Erklärung nach § 91a ZPO?

(01:29:07) Verabschiedung

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# 23 Erledigung im Zivilprozess 1 (Einführung & einseitige Erledigungserklärung)

0:00 / 0:00 90,0 MB

Manche Dinge muss man im Referendariat einfach erledigen – und dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Erledigungsproblematik im Zivilprozess. Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, unterhalten sich in dieser ersten Folge einer (mindestens) zweiteiligen Reihe über die einseitige Erledigungserklärung, werfen aber schon zaghafte Blicke voraus auf die übereinstimmende Erledigungserklärung und andere Möglichkeiten, einen erledigten Prozess zu einem möglichst ruhmreichen Ende zu führen.

Neben grundlegenden Aufbau- und Formulierungsfragen widmen wir uns auch solchen Fragen, die einen zweiten oder dritten Blick verdienen: Woher kommt jetzt genau das Feststellungsinteresse? Was ist eigentlich die „ursprüngliche Klage“? Kann sich eine beim unzuständigen Gericht erhobene Klage erledigen? Wie sieht es mit der Erledigung im Mahnverfahren aus?

Und weil die einseitige Erledigungserklärung viel mit Strukturen und einem überzeugenden Aufbau zu tun hat, könnt ihr hier ein Musterurteil mit Aufbau- und Formulierungsempfehlungen herunterladen.

Viel Spaß mit der neuen Folge!

Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

BGH, Urteil vom 07.11.2019 – III ZR 16/18 (einseitige Erledigungserklärung vor unzuständigem Gericht)

BGH, Urteil vom 17.11.2022 – VII ZR 93/22 (Zeitpunkt der Erledigung bei Erfüllung zwischen Mahnbescheidszustellung und Verfahrensabgabe)

RefPod-Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube

Kapitelmarken mit Zeitstempel:

(00:00) Einführung

(06:03) Was heißt Erledigung?

(07:52) Instrumente der ZPO

(14:13) Was ist die einseitige Erledigungserklärung? Insb. Auslegung & Klageumstellung gem. § 264 Nr. 2 ZPO

(22:03) Widerruf der Erledigungserklärung

(23:02) ERwirkungs- & BEwirkungshandlungen

(27:27) Feststellungsinteresse § 256 I ZPO

(30:38) Begründetheit der Erledigungsfeststellungsklage (Überblick)

(37:04) Zulässigkeit der ursprünglichen Klage, insb. (fehlende) Zuständigkeit

(51:39) Begründetheit der ursprünglichen Klage, insb. Beweiserhebung & -würdigung

(53:58) Erledigung nach Rechtshängigkeit, insb. bei Prozessaufrechnung & Erhebung der Verjährungseinrede

(01:05:38) Fiese Fallen in Klausuren

(01:12:44) Urteilsentwurf: Tenorierung, Tatbestand & Entscheidungsgründe

(01:26:40) Erledigung in besonderen Verfahren

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

# 22 Kurze Frage: Wie bereite ich mich (als Landeswechslerin) aufs Landesrecht vor?

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Die Richterinnen und AG-Leiterinnen Kristina Luga, Anna Henrichs und Christian Walz unterhalten sich über die Vorbereitung auf das öffentliche Landesrecht. Kristina hat in Baden-Württemberg studiert, aber ihr Referendariat dann in Nordrhein-Westfalen gemacht. Sie berichtet, wie es für sie war, sich als Landeswechslerin auf ein Landesrecht vorzubereiten, das ihr bis dato vollkommen unbekannt war. Sie gibt Tipps für die Vorbereitung und erklärt, warum man davor keine Angst haben braucht. Es wird aber auch über öffentlich-rechtliche Klausuren allgemein gesprochen und warum bei diesen Klausuren saubere Methodik evtl. noch wichtiger sein kann als bei den anderen Klausuren. Und Christian kann es mal wieder nicht lassen und muss schon wieder sagen, dass er öffentliches Recht nicht so gerne hat… (Dabei hat er in Wahrheit ein Herz für alle Rechtsgebiete!)

Viel Spaß beim Hören! 🙂

Die Folge ist im Anschluss an unsere allgemeine Folge über die Vorbereitung auf das materielle Recht entstanden. 

Zu unserer Folge über die Vorbereitung auf das materielle Recht kommst du hier: Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

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# 21 MoPeG: Was ist examensrelevant? (Teil 2/2: GbR-Recht (Fortsetzung), OHG-, KG- & VereinsR)

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Hier ist er: Der zweite & letzte Teil unserer MoPeG-Reihe!

In dieser Folge besprechen Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leiter, zuerst weitere Änderungen im GbR-Recht, insbesondere die nunmehr kodifizierte und klausurrelevante actio pro socio (Gesellschafterklage) – spannende Abstecher ins sonstige Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht inklusive!

Abschließend wird ein Überblick über die wichtigsten Änderungen im OHG-, KG- und Vereinsrecht gegeben.

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und enthält zahlreiche Änderungen insbesondere im GbR-, OHG- und KG-Recht. Was davon muss ich fürs Examen wissen?

Das beantworten Christian Walz und Anna Henrichs in dieser zweiteiligen Podcastreihe. Sie geben einen Überblick über die examensrelevanten Neuerungen und veranschaulichen diese mit Beispielen aus Klausuren und Rechtsprechung.

Bei all dem zeigt sich: MoPeG ist vor allem alter Wein in neuen Schläuchen. Das ist schön, weil man nicht viel neues lernen muss! Und damit nicht genug: Das MoPeG dürfte die Rechtsanwendung in Klausuren in der Regel sogar vereinfachen. Die neuen Schläuche machen den alten Wein sozusagen noch besser!

Viel Spaß beim Hören! 🙂

Hier geht es zu unserer ersten MoPeG-Folge: Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

BGH, Urteil vom 03.11.2015 – II ZR 446/13 (keine Prozessführungsbefugnis des Gesellschafters für Vollstreckungsabwehrklage, wenn GbR Vollstreckungsschuldnerin ist)

BGH, Beschluss vom 13.01.2021 – VII ZB 30/18 („Beischreibung“ eines Titels)

Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden:

(00:00) Einleitung

(01:46) Innenverhältnis einer GbR (insb. Geschäftsführungsbefugnis)

(07:38) Actio pro socio (Gesellschafterklage)

(19:15) Nebenintervention (Streithilfe) & Rechtskrafterstreckung

(23:11) Klage der Gesellschaft bei laufender actio pro socio?

(26:36) Prozessstandschaften allgemein

(28:27) Rechtsfolge bei Verletzung der Informationspflicht?

(30:54) Ausscheiden eines Gesellschafters & Nachfolgeklauseln (insb. bei Nachfolge von Todes wegen)

(41:08) Nicht rechtsfähige Gesellschaft

(44:55) ZwangsvollstreckungsR

(01:05:00) OHG- und KG-Recht

(01:13:42) Vereinsrecht

(01:18:59) Fazit

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# 20 MoPeG: Was ist examensrelevant? (Teil 1/2: Überblick + GbR)

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Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und enthält zahlreiche Änderungen insbesondere im GbR-, OHG- und KG-Recht. Was davon muss ich fürs Examen wissen?

Das beantworten Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leiter, in einer zweiteiligen Podcastreihe. Sie geben einen Überblick über die examensrelevanten Neuerungen und veranschaulichen diese mit Beispielen aus Klausuren und Rechtsprechung. Natürlich dürfen auch die prozessrechtlichen Verknüpfungen nicht fehlen.

Bei all dem zeigt sich: MoPeG ist vor allem alter Wein in neuen Schläuchen. Das ist schön, weil man nicht viel neues lernen muss! Und damit nicht genug: Das MoPeG dürfte die Rechtsanwendung in Klausuren in der Regel sogar vereinfachen. Die neuen Schläuche machen den alten Wein sozusagen noch besser!

In diesem ersten Teil geben Christian Walz und Anna Henrichs zunächst einen Überblick über das Personengesellschaftsrecht und besprechen dann wichtige Änderungen im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Das MoPeG hat nämlich die §§ 705 ff. BGB weitgehend neu gefasst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den klausurrelevanten Themen „Vertretung“ und „Gesellschafterhaftung“.

Viel Spaß beim Hören! 🙂

Im zweiten Teil zum MoPeG werden Christian und Anna u.a. das neue GbR-Recht weiter vertiefen und examensrelevante Änderungen im OHG-, KG- und Vereinsrecht besprechen. Freu’ dich drauf! 🙂

RefPod-Folge „# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube.

BGH, Urteil vom 29.01.2001 – II ZR 331/00 (ARGE Weißes Ross)

LG Arnsberg, Urteil vom 02.03.2017 – 1 O 151/16 (Kronkorken-Fall)

LG Detmold, Urteil vom 08.07.2015 – 10 S 27/15 (Abijahrgang als GbR)

Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden:

(00:00) Begrüßung

(02:11) Happy Birthday „ARGE Weißes Ross“ (und die Folgen)

(05:40) MoPeG: Alles wird einfacher

(09:51) Schildkröten & Bunker: Das Wesen der Personengesellschaft

(16:26) Innen- & Außenverhältnis

(19:41) Bedeutung des Personengesellschaftsrechts im Examen

(23:30) Das Baukastenprinzip

(24:53) Voraussetzungen der GbR & Abgrenzung zu anderen Personengesellschaften

(31:54) Rechtsfähige & nichtrechtsfähige GbR

(41:08) Rechtsfähige Gesellschaft – Überblick über das Gesetz

(45:35) Entstehung der rechtsfähigen GbR

(49:45) Vertretung

(54:53) Gesellschafterhaftung

(57:44) Das neue Gesellschaftsregister

(01:06:11) Name der Gesellschaft

(01:07:21) Registerpublizität & Rosinentheorie

(01:25:14) Eintrittshaftung & Einwendungsdurchgriff

(01:28:16) Nachhaftung

(01:30:54) Prozessuales, insbesondere Zuständigkeit

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