Was ist sowohl die Säule des Strafprozesses als auch sein Dach? Na? Wo solche Metaphern windschief in der Gegend stehen, ist die nächste RefPod-Folge nicht weit! Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, füllen in dieser zweiten Folge zu den Beweisverwertungsverboten die in der ersten Folge erarbeiteten Grundlagen mit Leben. Das tun sie anhand vieler Beispielsfälle, unter anderem zu den Fragen, wann wie wer durch wen worüber zu belehren ist und wo die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unzulässiger Täuschung verläuft. Mithilfe dieser klausurrelevanten – und echten Klausuren entnommenen! – Beispielsfälle legt Ihr quasi das Fundament des Hauses, dessen Dach zugleich eine Säule…Ihr wisst schon. Freut Euch auf Folge 3 in der kommenden Woche – und viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung & Rückblick auf Teil 1
01:53 Klausurtipp: Beweisverwertungsverbote im Schmitt/Köhler
03:21 Beschuldigtenangaben als Klausurproblem
05:48 Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss sich selbst belasten
08:23 Der formelle Vernehmungsbegriff
10:12 Wann wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter?
15:22 Beschuldigtenbelehrung nach §§ 163a IV 1, 136 StPO
21:39 Recht auf Verteidigerkonsultation
27:47 Recht auf einen Pflichtverteidiger
34:05 Ausländische Beschuldigte
41:14 Anwesenheitsrechte des Verteidigers
44:20 Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung
47:02 § 136a StPO: Verbotene Vernehmungsmethoden
48:22 Täuschung oder zulässige kriminalistische List?
52:34 Belehrung nach Festnahme nach §§ 127 IV, 114b II StPO
54:50 Fazit & Ausblick auf die Fortsetzung
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