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    # 108 Klausel 1 (Grundlagen)

    0:00 / 0:00 46,8 MB

    Hach, was sind das nur für interessante Geschöpfe! Man kann gegen sie klagen, aber sie durch Klage auch in die Welt bringen, sie können (um-)schreiben und ergänzen, es gibt sie in einfach und es gibt sie aber auch in qualifiziert, wenn ein „als bewiesen angenommenen Eintritt der Voraussetzung für ihre Erteilung“ besteht. Außerdem bleiben sie immer in guter Erinnerung (§ 768 2. Hs. ZPO)! Klingt dubios? Klingt kompliziert? Ist es gar nicht! Anna Pake und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leitende, reden in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie über – tadaaa – die Klausel! In dieser ersten Folge werden die Grundlagen gelegt und dann in einer zweiten und dritten Folge die einzelnen Klauselrechtsbehelfe durchdekliniert. Das ungeliebte Geschöpf „Klausel“ wird Euch danach ganz nah sein, versprochen! Damit es nicht nur etwas zu hören, sondern auch zu lesen gibt, findet ihr hier das Zusatzmaterial, das mit dem Erscheinen jeder weiteren Folge erweitert wird. Nun aber anschnallen, die Vollstreckungsrakete mit der grünen Spitze startet in 3, 2, 1….viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Einstieg ins Klauselrecht

    03:45 Klausurrelevanz des Klauselrechts

    05:49 Die Vollstreckungsrakete

    20:34 Das Klauselerteilungsverfahren

    21:51 Einfache und qualifizierte Klauseln

    23:21 Die titelergänzende Klausel nach § 726 ZPO

    27:33 Die titelumschreibende Klausel nach § 727 ZPO

    34.04 Öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden

    36:27 Besonderheiten der titelergänzenden Klausel

    43:13 Zuständigkeit für die Klauselerteilung

    46:09 Zwischenfazit: Die Klausel im Überblick

    47:19 Sinn und Zweck des Klauselverfahrens

    49:42 Sonderfall: Vollstreckung aus einem Widerrufsvergleich

    57:10 Ausblick auf Teil 2 & Verabschiedung

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämt

    # 107 BVV 3 (Angaben des Beschuldigten Teil 2)

    Und weiter geht’s: In Folge 3 der Reihe erbringen Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, letztgültig den Beweis: Hier ist alles gut verwertbar! Und was? Tja, zwar nicht zwingend jedes Beweismittel für den Strafprozess, aber gewiss jede Information dieser Folge für eine gelingende Klausur! Gemeinsam hangeln sich die beiden listigen Kriminalistinnen durch klausurrelevante Grenz- und Zweifelsfälle (von denen einer sogar das Bundesverfassungsgericht spaltete!), mit denen die in den ersten beiden Folgen erarbeiteten Grundlagen vertieft und ausgeschärft werden. In der Sache geht es u.a. um verdeckte Ermittler, Hörfallen und Selbstgespräche. Und in der abschließenden Folge haben dann auch endlich Beweisverwertungsverbote bei ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechten ihren großen Auftritt – § 252 StPO, ick hör Dir trapsen… A propos hören: Viel Spaß mit dieser Folge!

    Besprochene Entscheidungen:

    Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler: 3 StR 104/07

    Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern: 4 StR 370/23

    Hörfalle: BGH, GSSt 1/96 (BGHSt 42, 139)

    Angaben gegenüber einem Mithäftling: 5 StR 666/86

    Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung: 1 StR 277/17

    Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten: 5 StR 729/24

    Tagebuchentscheidung: 2 BvR 1062/87

    Selbstgespräch im Auto: 2 StR 509/10

    Selbstgespräch im Krankenzimmer: 1 StR 140/05

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    02:01 Angaben außerhalb von Vernehmungen

    03:05 Nemo-tenetur-Grundsatz und Fair-Trial-Grundsatz

    05:28 Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler

    10:49 Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern

    16:22 Die Hörfalle

    22:09 Angaben gegenüber einem Mithäftling

    26:10 Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung

    29:36 Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten

    35:57 Die Tagebuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    39:34 Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

    42:57 Verabschiedung

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    # 106 BVV 2 (Angaben des Beschuldigten Teil 1)

    0:00 / 0:00 45,1 MB

    Was ist sowohl die Säule des Strafprozesses als auch sein Dach? Na? Wo solche Metaphern windschief in der Gegend stehen, ist die nächste RefPod-Folge nicht weit! Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, füllen in dieser zweiten Folge zu den Beweisverwertungsverboten die in der ersten Folge erarbeiteten Grundlagen mit Leben. Das tun sie anhand vieler Beispielsfälle, unter anderem zu den Fragen, wann wie wer durch wen worüber zu belehren ist und wo die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unzulässiger Täuschung verläuft. Mithilfe dieser klausurrelevanten – und echten Klausuren entnommenen! – Beispielsfälle legt Ihr quasi das Fundament des Hauses, dessen Dach zugleich eine Säule…Ihr wisst schon. Freut Euch auf Folge 3 in der kommenden Woche – und viel Spaß beim Hören!

    BGH zur Verwertbarkeit bei unterbliebener audiovisueller Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung: Beschluss vom 12.03.2025 – 4 StR 329/24

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Rückblick auf Teil 1

    01:53 Klausurtipp: Beweisverwertungsverbote im Schmitt/Köhler

    03:21 Beschuldigtenangaben als Klausurproblem

    05:48 Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss sich selbst belasten

    08:23 Der formelle Vernehmungsbegriff

    10:12 Wann wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter?

    15:22 Beschuldigtenbelehrung nach §§ 163a IV 1, 136 StPO

    21:39 Recht auf Verteidigerkonsultation

    27:47 Recht auf einen Pflichtverteidiger

    34:05 Ausländische Beschuldigte

    41:14 Anwesenheitsrechte des Verteidigers

    44:20 Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung

    47:02 § 136a StPO: Verbotene Vernehmungsmethoden

    48:22 Täuschung oder zulässige kriminalistische List?

    52:34 Belehrung nach Festnahme nach §§ 127 IV, 114b II StPO

    54:50 Fazit & Ausblick auf die Fortsetzung

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    # 105 BVV 1 (Allgemeines)

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

    01:04:57 Verabschiedung

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    # 105 Beweisverwertungsverbote 1

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

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# 11.5 „Falsa demonstratio“ im Grundstückskaufrecht

0:00 / 0:00 36,4 MB

BGB-AT-Klassiker meets Grundstückskaufrecht! Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – besprechen eine aktuelle und examensrelevante Entscheidung des BGH. Es geht um den Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“ („die versehentliche Bezeichnung schadet nicht“) im Grundstückskaufrecht. Der Fall ist schnell erzählt, bietet aber eine Menge Prüfungsstoff: In einer notariellen Urkunde steht als Kaufobjekt nur ein bestimmtes Flurstück. In Wahrheit gehört zum Grundstück – wie es „in der Natur erscheint und abgegrenzt ist“ – noch ein weiteres Flurstück. Gelten jetzt kraft „falsa demonstratio“ beide Flurstücke als verkauft, obwohl nur eins in der Urkunde steht? Welche Rolle spielt hier die sog. Andeutungstheorie, die der BGH bei formbedürftigen Rechtsgeschäften vertritt? Und ist das eigentlich ein Gewährleistungsfall oder sind wir im allgemeinen Leistungsstörungsrecht? Fragen über Fragen! Die Antworten hörst du in der Folge! 🙂

BGH, Urteil vom 23.06.2023 – V ZR 89/22

https://openjur.de/u/2473050.html

BGH, Urteil vom 16.03.1973 – V ZR 118/71

http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/bghz60_319.htm

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Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format (Minuten:Sekunden):

(00:00) Begrüßung und Einführung

(01:16) Der Fall (BGH, Urteil vom 23.06.2023 – V ZR 89/22)

(02:17) „Falsa demonstratio“ beim Grundstückskauf – wie kann das passieren?

(04:40) „Falsa demonstratio“ – Grundlagen

(07:01): Was ist hier eigentlich verkauft worden?

(08:50) Zur Auslegung formbedürftiger Verträge („Andeutungstheorie“)

(10:08) Das Verhältnis von Formzwang zur „falsa demonstratio“

(13:10) Fallgruppen der „falsa demonstratio“ beim Grundstückskauf – liegt hier eine vor?

(20:10) Rücktritt aus Gewährleistungsrecht?

(23:40) Rücktritt wegen (teilweiser) Nichterfüllung?

(25:33) Rückabwicklung des Vertrages aus culpa in contrahendo?

(30:22) Achtung: Sonderverjährung!

(33:44) Bereicherungsrecht und Anfechtung

(36:29) Zusammenfassung

(37:10) Pauschale Verweise im Urteilstatbestand?

(39:03) Verabschiedung

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# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?

0:00 / 0:00 55,0 MB

Welche:r Referendar:in kennt das nicht? Die meiste Zeit beschäftigt man sich im Referendariat mit Prozessrecht, nur um dann in der Klausur zu merken, dass sich kein Fall nur mit Prozessrecht lösen lässt. Vielmehr spielt das materielle Recht eine ebenso wichtige, oft sogar wichtigere Rolle als das Prozessrecht. Weil im Referendariat zwischen der Ausbildung in der Praxis und dem Lernen der neuen prozessrechtlichen Themen aber kaum Zeit bleibt, stellt sich jede:r Referendar:in irgendwann die Frage, wie man sich am besten und effizient auf das materielle Recht vorbereiten soll. Auf diese Frage will diese Folge eine Antwort geben. Die Richter:innen und AG-Leiter:innen Christian Walz, Kristina Luge und Anna Henrichs sprechen darüber, wie sie persönlich die Vorbereitung auf das materielle Recht angegangen sind. Womit lernt man? Kann man die Materialien aus dem 1. Examen wieder verwenden? Welche Rechtsgebiete sind am wichtigsten? Was bringt aktuelle Rechtsprechung? Diese und weitere Fragen werden in dieser Folge beantwortet.

Bleib’ bis zum Ende dran, denn da teilen Kristina, Anna und Christian ihre drei Top-Tipps zur Vorbereitung auf das materielle Recht 🙂

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Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden:

(00:00) Begrüßung und Einleitung

(04:13) Fühlten wir uns auf das materielle Recht im Examen vorbereitet?

(06:58) Bedeutung des materiellen Rechts im 2. Examen

(12:05) Sollte man materielles Recht bereits vor Beginn des Refs wiederholen?

(15:44) Unterschiede zwischen 1. und 2. Examen

(18:13) Welche materiellrechtlichen Rechtsgebiete laufen am meisten?

(22:54) Braucht man einen Lernplan fürs materielle Recht?

(27:24) Arbeit mit Klausuren und Kommentaren

(29:27) Lerngruppen

(32:21) Lehrbücher und Skripte

(35:05) Karteikarten

(41:21) Was bringt aktuelle Rechtsprechung?

(45:03) Aktenvorträge

(46:15) Audiocontent und ähnliches

(48:46) Ist materielles Recht im 2. Examen leichter?

(53:42) Unsere drei ultimativen Tipps

(59:30) Verabschiedung

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# 10.5 Die wichtigsten Tipps fürs Ref aus Sicht von 24 AG-Leitern

0:00 / 0:00 10,5 MB

In dieser ganz besonderen Folge von RefPod kommen so viele AG-Leiterinnen und -Leiter zu Wort wie noch nie! Wir haben 24 erfahrene AG-Leiterinnen und -Leiter (alle Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) folgende Frage gestellt: Wenn ihr den Referendarinnen und Referendaren nur einen Tipp geben könntet, welcher wäre das? Die Antworten hörst du in dieser Folge! Es ist ein bunter Mix von Tipps geworden: Es geht ums Lernen, ums Klausurenschreiben, um Work-Life-Balance, um Aufbau von Selbstvertrauen und, und, und… in 11 Minuten!

Hör‘ rein und lass‘ dich davon inspirieren!

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# 10 Versäumnisurteil & Einspruch 2 (Entscheidungsgründe)

0:00 / 0:00 48,8 MB

Teil 2 unserer Reihe zum examensrelevanten Säumnis- und Einspruchsverfahren ist da! In Teil 1 haben wir eine Einführung gegeben und den Tatbestand beleuchtet. Nun widmen sich Christian Walz und Tom Soller – beide Richter und AG-Leiter – in Teil 2 dem Verfassen der Entscheidungsgründe eines Urteils nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil.

Gemeinsam durchleuchten sie das Prüfungsschema, bieten Formulierungsvorschläge und erläutern, welche Aspekte in Klausuren mit dieser Prozesssituation nach ihrer Erfahrung besonders beachtet werden sollten. Dabei wird in gewohnter „RefPod-Manier“ auch über den Tellerrand geschaut: Sie thematisieren Zusammenhänge mit der Rechtsanwaltsklausur und erörtern Besonderheiten der Kostenentscheidung.

Hier kommst du zu Teil 1 unserer Reihe zum Versäumnisurteil und Einspruch:

https://tr.ee/Ki0oI1797z

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(00:00) Begrüßung und Einleitung

(02:22) Über Sequels in Podcast und Film

(04:22) Entscheidungsgründe und der erste Satz

(11:59) Grundlegendes zum Einspruch

(15:49) Zulässigkeit des Einspruchs – Statthaftigkeit

(20:03) Form

(22:50) Frist

(27:02) Wiedereinsetzung

(32:32) Nebenentscheidungen, insbesondere § 344 ZPO

(37:37) Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des VU gegen den Bekl.

(43:46) Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des VU gegen den Kl.

(48:40) Was sind eigentlich die Kosten der Säumnis?

(50:44) Vorläufige Vollstreckbarkeit

(52:22) Verabschiedung

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# 9.5 Kurze Zwischenfrage: Was gefällt dir am Anwaltsberuf?

0:00 / 0:00 18,3 MB

In dieser Folge unterhält sich AG-Leiter und Richter Christian Walz mit Rechtsanwältin Melina Pier über den Anwaltsberuf. Melina Pier, die seit 2022 Rechtsanwältin ist, berichtet über ihre frischen Erfahrungen als Berufseinsteigerin und darüber, was sie wirklich am Anwaltsberuf fasziniert. Was zeichnet den Anwaltsberuf aus? Wie ist es, sich vor Gericht für jemanden einzusetzen? Können introvertierte Menschen das eigentlich auch machen oder muss man ein „Rampensau-Gen“ haben? Und wie gut bereitet einen die Anwaltsklausur auf die anwaltliche Tätigkeit vor? All das und noch mehr beantwortet Melina in ihrem hörenswerten Bericht.

Es werden natürlich weitere Folgen kommen zu anderen Berufsbildern 🙂 

Viel Spaß beim Hören!

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# 9 Versäumnisurteil & Einspruch 1 (Einführung & Tatbestand)

0:00 / 0:00 59,0 MB

RefPod widmet einer besonders examensrelevanten Prozesssituation eine eigene Formatreihe: Säumnis- und Einspruchsverfahren. Genauer gesagt geht es vor allem um das abzufassende Endurteil nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil.

In diesem ersten Teil führen Christian Walz und Tom Soller – beide Richter und AG-Leiter – in diese wichtige Thematik ein und unterhalten sich darüber, wie bei einem Urteil nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil der Tatbestand zu formulieren ist; aus ihrer eigenen Korrekturerfahrung können sie berichten, dass hier besonders viel Verbesserungspotential liegt. Punkt für Punkt gehen sie das Aufbauschema durch und geben Formulierungshilfen. Sie erklären auch, warum was an welcher Stelle im Tatbestand erwähnt werden muss und welche grammatikalische Zeitform jeweils zu verwenden ist.

Mit diesen Tipps & Hinweisen wird ein schöner Tatbestand gelingen 🙂

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# 8 Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO

0:00 / 0:00 83,9 MB

Die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO ist ein absoluter Klassiker im Zwangsvollstreckungsrecht und häufig zu Gast in den Examensklausuren. Die Richter und AG-Leiter Christian Walz und Richard Ademmer besprechen in dieser Folge das Wichtigste zu diesem Klagetyp. Anhand des Prüfungsschemas zur Drittwiderspruchsklage besprechen sie die examensrelevantesten Themen, geben Klausurtipps und bieten Formulierungshilfen an. Die eine oder andere anekdotische Aus- bzw. Abschweifung darf natürlich auch nicht fehlen 🙂

Die Examensnähe der Folge kann man ihr übrigens regelrecht anhören… Was damit gemeint ist, erfahrt ihr in der Folge. Viel Spaß!

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Shownotes:

Links zu den RefPod-Folgen, auf die wir in dieser Folge Bezug nehmen:

https://linktr.ee/refpodshownotes

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# 7.5 Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar?

0:00 / 0:00 56,0 MB

Es war doch nur eine kurze Zwischenfolge geplant – und dann das!

Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG Leiter – wollten sich eigentlich nur der jüngst vom BGH beantworteten Frage widmen, ob der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) auf den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB anwendbar ist. Auf der Suche nach Antworten steigen sie in die tiefsten Keller und blasen den Staub von den Folianten der BGB-Motive, räsonieren von der Spitze des Elfenbeinturms über das Wesen dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche und schauen sich vor allem ganz praktisch die Umsetzung dieser Fragen in Zivilprozess und Examensklausur an.

Und was all das mit „Wurzelbrut“, Tennisplätzen, faktischem Duldungszwang und dem sog. „Dreier-Antrag“ zu tun hat, das findest du am Besten selbst heraus – viel Spaß beim Hören!

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Shownotes:

BGH, Urteil vom 23.03.2023 – V ZR 67/22 (Anwendbarkeit von § 281 BGB auf § 1004 BGB – Wurzelbrut)

https://openjur.de/u/2468623.html

BGH, Urteil vom 18.03.2016 – V ZR 89/15 (Anwendbarkeit von § 281 BGB auf § 985 BGB)

https://openjur.de/u/895007.html

BGH, Urteil vom 08.04.1997 – V ZR 28/96 (Tennisplatz-Fall)

https://www.iurado.de/?site=iurado&p=urteile&id=3072

Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden:

(00:00) Begrüßung und Einführung

(01:15) Die Anwendung von § 281 BGB auf § 985 BGB

(05:49) Praktisches und Dogmatisches

(11:22) § 255 ZPO – Fristbestimmung im Urteil

(18:23) Zwangskauf und § 255 BGB

(21:30) Bedingtes Schadensersatzverlangen und § 281 Abs. 4 BGB

(25:39) Wurzelbrut: Die Anwendung von § 281 BGB auf § 1004 BGB

(27:54) Materielle Anspruchsgrundlagen bei Wurzelbrut; insbesondere § 1004 BGB

(32:32) GoA und Bereicherungsrecht

(34:09) § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog

(38:23) § 823 BGB und – endlich – §§ 281, 1004 BGB

(41:33) Zur Anwendbarkeit des allgemeinen Schuldrechts auf § 1004 BGB

(44:15) Gründe für die Nichtanwendung des § 281 BGB; insbes. § 887 Abs. 2 ZPO

(57:21) Verabschiedung (und schlechte Witze)

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

# 7 Durchgefallen – und jetzt?

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In dieser Folge spricht Richter und AG-Leiter Christian Walz mit Rechtsanwältin Melina Pier über ein Thema, über das besonders in der Juristenausbildung gerne der Mantel des Schweigens gelegt wird: Das „Durchfallen“ bei Prüfungen und der Umgang mit diesem (scheinbaren) Scheitern. Melina beweist, dass es kein Grund zur Scham ist, über solche Rückschläge zu sprechen. Sie erzählt offen von ihrer persönlichen Erfahrung, wie sie beim ersten Versuch des 2. Staatsexamens durchgefallen ist und welche mentale Stärke und Lernstrategien es brauchte, um nur drei Monate später den Zweitversuch erfolgreich zu meistern

Wir gehen auch darauf ein, unter welchen Voraussetzungen man eigentlich durchfällt und wie hoch bzw. eher wie niedrig die Wahrscheinlichkeit ist, dass man durchfällt. Wir erklären außerdem, wie der sog. Ergänzungsvorbereitungsdienst gestaltet ist, den man durchläuft, wenn man den ersten Versuch des 2. Staatsexamens nicht besteht. Melina teilt außerdem ihre wichtigsten Lerntipps und -methoden mit uns.

In einer Welt, in der Perfektion oft überbetont wird, zeigt Melinas Geschichte, dass wahres Wachstum oft aus unseren schwierigsten Momenten entsteht. Die Folge ist deshalb nicht nur für diejenigen relevant, die durchgefallen sind oder dies befürchten, sondern für alle, die etwas über den positiven Umgang mit Rückschlägen lernen wollen.

Viel Spaß beim Hören!

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Shownotes:

Melinas Erfahrungsbericht:

https://drive.google.com/file/d/19fmslybyZ7AwlRNUlG3RgPzcDY3QYCMu/view?usp=sharing

Artikel über Berufswege ohne 2. Staatsexamen:

https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/was-mache-ich-mit-einem-staatsexamen-diplomjuristen-jobs-in-kanzleien-transaction-lawyer-legal-tech-specialist-project-manager

https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/karriere-beruf-mit-einem-staatsexamen-jura

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Kurze Zwischenfrage: Soll ich Fundstellen aus dem Kommentar zitieren?

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In dieser Zwischenfolge beantworten Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – eine weitere kurze Zwischenfrage: Soll man in Klausuren eigentlich Fundstellen aus dem Kommentar zitieren? Eine sehr gute Frage, die uns eine Hörerin geschickt hat. Und die uns auch regelmäßig in Arbeitsgemeinschaften gestellt wird. Wie bei so vielen Fragen gibt es auch hier kein klares „Ja“ oder „Nein“. Das spiegelt auch das Gespräch wider, in dem Christian und Christoph ihre eigenen Perspektiven auf die Frage anbieten. Christoph hat auch wieder eine Merkhilfe im Gepäck. Diesmal ist es die „BPD-Formel“. Was sich dahinter wohl verbirgt?

Schreib’ uns gerne, wenn auch du eine Frage hast, die wir in einem Podcast beantworten können!

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