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    # 80 Aktenvortrag 1 (Grundlagen & Aufbau)

    „Sehr geehrte Referendarinnen und Referendare: Ich berichte von einer neuen RefPod-Folgenreihe, deren erste Folge am heutigen Dienstag in Ihren Podcast-Feeds anhängig geworden ist. Es spricht Herr Christian Walz, Richter und AG-Leiter, – nachfolgend: Podcaster – mit Frau Catarina Badia, Richterin und AG-Leiterin, – nachfolgend: Podcasterin – beide aus Münster. Das Gespräch behandelt den Aktenvortrag im zweiten juristischen Staatexamen. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: In Nordrhein-Westfalen und weiteren Bundesländern macht der Aktenvortrag einen erheblichen Teil der Examensnote aus. Auf die Einzelheiten der insoweit einschlägigen JAGs wird im Rahmen der Podcast-Folge näher eingegangen. Der Podcaster begehrt: Die Aufnahme einer hoffentlich lehrreichen und unterhaltsamen Podcast-Folge. Die Podcasterin begehrt: das auch. – Ich schlage vor, die Folge anzuhören. Dem liegen die nachfolgenden Erwägungen zu Grunde:…“ Na, habt Ihr es gemerkt? Richtig, heute geht es um den Aktenvortrag, der in allen Bundesländern (außer Bayern) Bestandteil des zweiten Staatsexamens ist. Um ihn ranken sich Mythen, Meinungen, Missverständnisse – und diese Folgenreihe bringt Licht ins Dunkel. In dieser ersten Folge geht es um die grundlegende Struktur des Aktenvortrags, wie sie der schreiend originelle Einstieg in diese Folgenbeschreibung bereits erahnen lässt. In Folge 2 – die nächsten Dienstag erscheint – wird es um Tipps und Tricks zur Vortragstechnik gehen und in Folge 3 um die Besonderheiten des strafrechtlichen Aktenvortrags. Und damit Ihr nicht nur was auf die Ohren, sondern auch etwas für die Augen bekommt, findet hier ein Kurzskript zu den wesentlichen Inhalten dieser ersten Folge. Viel Spaß beim Hören – und: „Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.“

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    05:30 Beruhigender Befreiungsschlag

    09:10 Vorgaben der jeweiligen Bundesländer

    15:10 Relevanz für die Note

    20:10 Worum geht’s beim AV?

    25:00 Aufbau des AV – „Der 5-Punkte-Plan“

    30:40 I. Einleitung

    39:15 II. Sachbericht – Vorsicht vor Datenüberfrachtung

    45:45 Wortlaute – Keine Verweise auf Akteninhalt

    47:10 Was tun bei Skizzen?

    49:10 Freie Rede! Nicht ablesen!

    52:55 Sachbericht bei Anwaltsvortrag

    01:02:35 III. Entscheidungsvorschlag

    01:04:32 IV. Rechtliche Würdigung – Stil?

    01:09:15 Aufbau bei Anwaltsvorträgen

    01:11:16 V. Entscheidungsvorschlag

    01:12:50 Was, wenn was vergessen wurde?

    RefPod „# 62 Die mündliche Prüfung aus Prüfersicht“ bei Spotify, Apple, YouTube

    Aktenvorträge des LJPA

    Weisungen des LJPA zum Aktenvortrag

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 79 StA-Klausur 5 (Anklageschrift)

    „Na, wie geht’s?“ – „Ich kann nicht klagen.“ Was grundsätzlich gut ist, ist schlecht, wenn man (an)klagen können muss. Wie insbesondere bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur! Wer diesen erzwungenen Einstieg nicht goutiert, freut sich vielleicht darüber, dass mit dieser Folge unsere große Reihe zur S1-Klausur ihren glorreichen Abschluss findet. Ein Blick zurück: In Folge 1 habt ihr gelernt, wie man das materielle A-Gutachten verfasst, in den Folgen 2 und 3, wie sich das prozessuale B-Gutachten fast von alleine schreibt und in der Folge 4, wie man mittels Abschluss- bzw. Begleitverfügung  die Anklage (mit der richtigen Anzahl an Überstücken!) zum Gericht bekommt. Was zum Gericht bekommt? Richtig, die Anklageschrift – Ziel und Herzstück all Eurer Überlegungen! Anna Henrichs, Richterin, und Lisa Walter, Staatsanwältin, beide AG-Leiterinnen, widmen sich nunmehr diesem Schlussstein der S1-Klausur und sprechen dabei unter anderem über Klausurrelevanz, verkorkste Merksätze, einsichtige Gliederungen, richtige Zeitformen, Jugendliche und Heranwachsende und – natürlich – DIE DREI GOLDENEN TIPPS™.

    Anna und Lisa haben für Euch ein Muster für die Abfassung einer Anklage verfasst, an dem sich die Folge ein wenig entlanghangelt und das Ihr hier abrufen könnt. Damit endet unsere Reihe zur S1-Klausur – viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    04:27 Keine Anklageschrift = durchgefallen? Relevanz / Zeiteinteilung

    08:02 Aufbau der Anklageschrift / § 200 StPO, Nr. 110 RiStBV

    15:43 Rubrum 

    18:56 Anklagesatz

    22:25 Abstraktum 

    36:59 Konkretisierung

    47:01 Normenkette

    49:16 Strafanträge / öffentliches Interesse

    50:11 Beweismittel

    54:29 Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen

    56:00 Anträge

    57:09 Unterschrift / Zusammenfassung 

    59:17 Besonderheiten bei U-Haft 

    01:05:40 Mehrere Angeschuldigte 

    01:13:08 Besonderheiten im Jugendrecht

    01:16:54 Drei goldene Tipps

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    # 78 StA-Klausur 4 (Abschluss-/Begleitverfügung)

    Na, wie viele „Überstücke“ der Anklageschrift dürfen es denn sein? Richtig, wer sich mit solchen Fragen auseinanderzusetzen hat, ist voll im praktischen Aufgabenteil angekommen, nämlich der sog. Begleit- oder Abschlussverfügung. Lisa Walter, Staatsanwältin und AG-Leiterin, und Christian Walz, Richter und AG-Leiter, widmen sich in dieser vierten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur mit liebevoller Akribie den größeren (wann und wie nehme ich Einstellungen und Beschränkungen vor) und kleineren (Überstücke!) Fragen des staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltags, deren Beantwortung Eurer Anklageschrift erst Flügel verleiht! Damit Ihr beim Höhenflug nicht ins Trudeln geratet, geben Euch die beiden die „drei goldenen Regeln“™ einer jeden guten Abschlussverfügung an die Hand. Na wenn das nichts ist! Viel Spaß beim Hören!

    Beispiel für eine Abschluss-/Begleitverfügung

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    02:58 (Noten-)Relevanz des praktischen Aufgabenteils

    06:53 Sinn und Zweck der Abschluss-/Begleitverfügung

    08:14 Aufbau der Abschluss-/Begleitverfügung

    09:43 (Teil-)Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellungsbescheid & -nachricht

    18:29 Opportunitätsentscheidungen nach § 154 Abs. 1 StPO und § 154a Abs. 1 StPO

    25:30 Anklageteil (§ 169a StPO, Überstücke, MiStra, U.m.A., WV-Frist)

    38:13 Beispielverfügung

    41:54 Drei goldene Tipps

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    # 77 StA-Klausur 3 (B-Gutachten Teil 2)

    Wie sagte schon Wilhelm Busch: Man fragt sich in der Anklageschrift, was die Haftfortdauer betrifft. Na gut, Wilhelm Busch war gelogen, aber wahr ist: Der Antrag auf Haftfortdauer kommt in die Anklageschrift, nicht in die Begleitverfügung! Diese und weitere Tipps zum prozessualen Gutachten in der strafrechtlichen Anklageklausur entwickeln Christian Walz, Richter am Landgericht Münster, und Lisa Walter, Staatsanwältin, in dieser dritten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungklausur, die zugleich die zweite Folge zum prozessualen Gutachten ist. Die in der vergangenen Folge begonnene Urlaubsreise wird hier nun zu einem glorreichen Ende gebracht. Über die besonders examensrelevanten Fragen zur Untersuchungshaft hinaus lernt ihr auch den feinen Unterschied zwischen notwendiger Verteidigung und Pflichtverteidiger kennen und erlebt, welcher Kessel Buntes sich hinter „Sonstiges“ verbirgt. Viel Spaß beim hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung

    04:12 Notwendige Verteidigung, § 140 StPO

    15:32 Untersuchungshaft, § 112 StPO

    33:07 Abschlussverfügung und Anklageschrift bei U-Haft

    37:21 Formulierungsbeispiel U-Haft

    39:01 Voraussetzungen für Haftfortdauer idR. (+)!

    41:46 Mitteilungspflichten, MiStra

    48:30 Sonstiges / vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. § 111a StPO

    54:58 Sicherstellung und Beschlagnahme, §§ 94 ff. StPO

    58:31 Nebenklage, §§ 395 ff. StPO

    01:01:15 Einziehung, §§ 73 ff. StGB

    01:05:05 Drei goldene Tipps und Fazit

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    # 76 StA-Klausur 2 (B-Gutachten Teil 1)

    Folge 2 unserer Reihe zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur! Und – unglaublich aber wahr – Lisa Walter, Staatsanwältin, und Christian Walz, Richter am Landgericht, beide AG-Leitende, sorgen in dieser Folge zum B-Gutachten (auch prozessuales Gutachten) genannt, dafür, dass sich die Klausurbearbeitung schwer nach Urlaub anfühlt. Denn um keinen wichtigen Punkt zu verpassen, hat Christian eine waghalsige Eselsbrücke ersonnen, die den Pflichtverteidiger mal eben zum Reisebegleiter und die Vorführzelle zum Hotel macht – seid gespannt; es funktioniert! Schwerpunkt der Folge sind aber die Einstellungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a, 170 Abs. 2 StPO sowie die Zuständigkeitsregelungen – damit Ihr zukünftig zielsicher mit angenehm maßgeschneiderten Vorwürfen das richtige Gericht ansteuert. Viel Spaß beim Hören – Folge 3 folgt!

    Kapitelmarken:

    00:00 Einleitung / Relevanz B-Gutachten

    04:23 Prüfungsschema / Eselsbrücke

    08:53 Was? Art der Entschließung / Anklageerhebung / Teileinstellung

    10:34 Abgrenzung § 154 StPO und § 154a StPO

    17:01 Voraussetzungen § 154 StPO

    22:32 Voraussetzungen § 154a StPO

    26:58 Strafbefehle, §§ 407 ff. StPO

    29:21 Beschleunigtes Verfahren, §§ 417 ff. StPO

    29:47 Privatklageverfahren, §§ 374 ff. StPO

    32:10 Teileinstellung nach § 170 II StPO

    33:05 Sachliche Zuständigkeit, §§ 24, 25, 28, 74 GVG iVm. § 1 StPO

    41:17 Straferwartung

    43:52 Örtliche Zuständigkeit, §§ 7 ff. StPO

    44:42 Verbindung & Trennung, §§ 2 ff. StPO

    47:54 Fazit

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