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    # 31 Kostentenor 1 (Grundlagen)

    Kostentenorierung und -entscheidung spielen in jedem Examensdurchgang eine wichtige Rolle. Immerhin muss grundsätzlich jedes Zivilurteil eine Kostenentscheidung enthalten. Genau genommen: eine Kostengrundentscheidung. Die Kostenfestsetzung folgt dann ja erst noch… Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung, hä? Keine Sorge, das wird alles in der Folge erklärt! Genauso wie andere gefährlich anmutende Begriffe, die in Wahrheit aber ganz zahm und lieb sind: Gebührenregression, Kosteneinheit, Gebührensprung, Kostenaufhebung usw.

    Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leitende, erklären in dieser Folge ausführlich die Grundsätze der Kostenfestsetzung in einem Zivilurteil. Sie konzentrieren sich dabei natürlich – in bewährter RefPod-Manier – auf die klausurrelevanten Fallkonstellationen und zeigen, wo typischerweise in den Klausuren Verbesserungspotenziale verborgen liegen. Darüber hinaus beantworten sie viele Fragen, die auch gut in der Mündlichen vorkommen könnten (welche Streitwerte kennt die ZPO? Wo steht „iudex non calculat“ im Gesetz? Warum bekommt ein erfolgreicher Kläger grundsätzlich immer zwei Titel? Uvm.).

    So viel KOSTEN, und das alles in einer KOSTENLOSEN Podcastfolge! Viel Spaß beim Hören!

    Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, weiterempfiehlst und bewertest 🙂

    RefPod-Folge „# 3 Tenorierung im Zivilurteil – worauf kommt es an?“ bei Spotify, Apple und YouTube.

    RefPod-Folge „# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple und YouTube.

    Kapitelmarke:

    00:00 Einführung

    03:35 iudex non calculat und ZPO heute

    07:21 Allgemeines zur Tenorierung

    11:55 Was sind „Kosten“ des Rechtsstreits?

    21:14 Drei Streitwerte

    25:40 Streitwertbeschluss im Examen? 

    26:52 Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzungsverfahren

    34:59 Der Verlierer zahlt

    37:03 Einheit der Kostenentscheidung

    42:41 § 91 ZPO

    47:25 § 93 ZPO

    52:48 Einführung § 92 ZPO

    53:51 § 92 Abs. 2 ZPO (insb. bei Schmerzensgeldklagen)

    01:05:20 Kostenaufhebung nach § 92 Abs. 1 ZPO

    01:12:43 Quotelung nach § 92 Abs. 1 ZPO 

    01:14:59 § 100 ZPO

    01:17:23 § 101 ZPO

    01:21:24 Darstellung im Urteil

    01:24:08 Frage aus der Mündlichen & Fazit

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 30 So geht Urteilsstil

    „In Angelegenheiten von großer Wichtigkeit ist der Stil, nicht die Aufrichtigkeit von entscheidender Bedeutung“ – wusste schon Oscar Wilde. Und weil die Urteilsklausur zweifelsohne von großer und größter Wichtigkeit für das zweite Staatsexamen ist, ist auch dort der Stil – nämlich: der Urteilsstil – von ganz entscheidender Bedeutung für den Klausurerfolg (auf die (Auf-)Richtigkeit kommt es dort aber natürlich auch an). Wie man vom forschend-tastenden Gutachtenstil, der einem im Studium letztlich erfolgreich eingehämmert wurde, zu einem gelungenen Urteilsstil findet, darüber unterhalten sich in dieser Folge Christian Walz und Richard Ademmer (beide Richter & AG-Leiter). Und was das mit Kleinkindern, obiter dicta und Ergebnissätzen zu tun hat, auch das erfährst du in dieser neuen Folge von RefPod. „Warum?“ – „Weil es darum geht!“ – „Und warum?“ – „Weil wir uns für Dich darüber unterhalten haben.“ – „Und warum?“ – „Weil..“ – Ach, hör‘ einfach selbst – viel Spaß mit der neuen Folge!

    Folge „# 8 Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube.

    Folge „# 23 Erledigung im Zivilprozess 1 (Einführung & einseitige Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube.

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einführung

    (03:44) § 313 ZPO

    (05:38) Die Schritte des Urteilstils

    (06:31) Formulierungsbeispiel § 985 BGB

    (08:34) Gegenüberstellung Gutachtenstil

    (09:41) Zu vermeidende „Wörterchen“

    (12:44) „Warum-Test“

    (13:44) Keine „Zweifelwörter“

    (14:27) Umgang mit „nicht tragenden“ Problemen

    (18:42) Bearbeitervermerke

    (19:38) „Typ 3“ – obiter dictum

    (20:27) „Typ 2“ – Hilfsgutachten erlaubt

    (22:13) „Typ 1“ – Hilfsgutachten bei Unzulässgkeit

    (25:59) Beispiel Zustellungsheilung

    (28:17) Entscheidungskonflikt – beide Wege sind ok!

    (31:03) Transfer der Lösungskizze in den Urteilsstil

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    # 29 Unsere Lernpläne in der Examensvorbereitung

    Wie sagt man so schön: Der Mensch plant, Gott lacht?!? Klar, nicht immer läuft alles nach Plan, aber das ist noch lange kein Grund, keinen zu machen! Insbesondere: einen Lernplan für die „Tauchphase“, also die letzten Monate vor dem 2. Staatsexamen. Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leitende, hatten damals ihre jeweiligen Tauchgänge mehr oder wenig akribisch geplant und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus. Einen „Musterplan“ haben sie natürlich nicht im Gepäck – dafür ist die Frage zu individuell – dafür aber Fragen, die sich jeder vor Erstellung „seines“ Lehrplanes stellen sollte. Christians alter Originallehrplan für seine eigene viermonatige Tauchphase dient als Inspirationsquelle und ist hier abrufbar. Außerdem werden drängende Fragen gestellt: Gibt es „Lerntypen“? Und was hat die Examensvorbereitung mit Bäumefällen zu tun? Antworten gibt es natürlich auch – viel Spaß mit der neuen Folge!

    RefPod-Folge „# 4 Motiviert durch den Lernalltag – so geht’s!“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Wolff, Lernen im Jurastudium, JuS 2023, 1089-1098

    Scraback, Wie organisiert man die Examensvorbereitung?, JURA 2017, 1409-1416

    Armbruster et. Al., Examen ohne Repetitorium, 5. Auflage 2021

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einleitung

    (09:59) Funktionen des Lernplans

    (20:36) Vier Grundsätze von Christians Lernplanung

    (25:40) Was war Anna wichtig?

    (30:10) Das große Ganze: Makroplanung

    (31:34) Christians Wochenplan

    (37:50) Annas Wochenplan (Integration Lerngruppe, Vor-/Nachbereitung)

    (43:17) Mikroplanung (Inhaltsplanung), Selbstvertrauen, Wert des Wiederholens

    (52:00) Lernziele

    (58:19) Zusammenfassung, Mythos vom Lerntyp, Verbindlichkeit vs. Flexibilität

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    # 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

    Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen!

    Viel Spaß mit der Folge! 🙂

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    Entscheidungen aus der Folge:

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 – 5 A 3548/20

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 – 5 A 1386/20

    BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 – 6 C 8/21

    RefPod-Folge „# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    00:00 Einführung

    04:02 Klausurrelevanz

    06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung

    13:14 Voraussetzungen der Anhörung

    17:51 Entsprechende Anwendbarkeit

    23:48 Wen muss man anhören?

    26:30 Wie genau hört man an?

    28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023

    39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung

    44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung

    49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG

    51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG

    58:34 § 46 VwVfG

    01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021

    01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023

    01:26:00 Fazit

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    # 27 Rspr.-Battle! Abschleppfall vs. räuberische Erpressung vs. GaststättenR

    Ring frei für den großen RefPod-Rechtsprechungs-Battle! Unter den strengen wie gerechten Augen von Juror Richard Ademmer treten Anna Henrichs, Christian Walz und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leiter – in den Arenen des Zivil- und Strafrechts sowie die Öffentlichen Rechts gegeneinander an, und zwar in den Disziplinen zivilistisches Autoabschleppen, räuberisches Erpressen und gaststättenrechtliches Ruhestören! Wer jetzt noch wissen will, was eine „Han Solo“-Norm ist und wie lange man in Frankfurt am Main durchschnittlich für die Parkplatzsuche benötigt, der kommt um diese Folge nicht herum. Und apropos Ruhestören: Wir entschuldigen uns für den exzessiven Gebrauch der Soundbox und geloben Besserung. Mögen die Spiele beginnen – viel Spaß beim Hören!

    Besprochene Entscheidungen:

    BGH, Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22

    BGH, Urteil vom 20.06.2023 – 5 StR 67/23

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2022 – 4 B 1642/20

    Folge „# 15 Weihnachtsspecial (+ 4 Lerngeschenke!)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „Kurze Zwischenfrage: Ist eine Luftpumpe ein Labello?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einführung

    (03:50) Examensrelevanz aktueller Rspr.

    (05:11) Runde 1: Aktueller Abschleppfall

    (45:01) Runde 2: Aktueller Fall zu räuberischer Erpressung

    (01:07:17) Runde 3: Aktueller Fall zum GaststättenR

    (01:39:42) Siegerehrung

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