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    # 30 So geht Urteilsstil

    „In Angelegenheiten von großer Wichtigkeit ist der Stil, nicht die Aufrichtigkeit von entscheidender Bedeutung“ – wusste schon Oscar Wilde. Und weil die Urteilsklausur zweifelsohne von großer und größter Wichtigkeit für das zweite Staatsexamen ist, ist auch dort der Stil – nämlich: der Urteilsstil – von ganz entscheidender Bedeutung für den Klausurerfolg (auf die (Auf-)Richtigkeit kommt es dort aber natürlich auch an). Wie man vom forschend-tastenden Gutachtenstil, der einem im Studium letztlich erfolgreich eingehämmert wurde, zu einem gelungenen Urteilsstil findet, darüber unterhalten sich in dieser Folge Christian Walz und Richard Ademmer (beide Richter & AG-Leiter). Und was das mit Kleinkindern, obiter dicta und Ergebnissätzen zu tun hat, auch das erfährst du in dieser neuen Folge von RefPod. „Warum?“ – „Weil es darum geht!“ – „Und warum?“ – „Weil wir uns für Dich darüber unterhalten haben.“ – „Und warum?“ – „Weil..“ – Ach, hör‘ einfach selbst – viel Spaß mit der neuen Folge!

    Folge „# 8 Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube.

    Folge „# 23 Erledigung im Zivilprozess 1 (Einführung & einseitige Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube.

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einführung

    (03:44) § 313 ZPO

    (05:38) Die Schritte des Urteilstils

    (06:31) Formulierungsbeispiel § 985 BGB

    (08:34) Gegenüberstellung Gutachtenstil

    (09:41) Zu vermeidende „Wörterchen“

    (12:44) „Warum-Test“

    (13:44) Keine „Zweifelwörter“

    (14:27) Umgang mit „nicht tragenden“ Problemen

    (18:42) Bearbeitervermerke

    (19:38) „Typ 3“ – obiter dictum

    (20:27) „Typ 2“ – Hilfsgutachten erlaubt

    (22:13) „Typ 1“ – Hilfsgutachten bei Unzulässgkeit

    (25:59) Beispiel Zustellungsheilung

    (28:17) Entscheidungskonflikt – beide Wege sind ok!

    (31:03) Transfer der Lösungskizze in den Urteilsstil

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 29 Unsere Lernpläne in der Examensvorbereitung

    Wie sagt man so schön: Der Mensch plant, Gott lacht?!? Klar, nicht immer läuft alles nach Plan, aber das ist noch lange kein Grund, keinen zu machen! Insbesondere: einen Lernplan für die „Tauchphase“, also die letzten Monate vor dem 2. Staatsexamen. Christian Walz und Anna Henrichs, beide Richter und AG-Leitende, hatten damals ihre jeweiligen Tauchgänge mehr oder wenig akribisch geplant und tauschen sich über ihre Erfahrungen aus. Einen „Musterplan“ haben sie natürlich nicht im Gepäck – dafür ist die Frage zu individuell – dafür aber Fragen, die sich jeder vor Erstellung „seines“ Lehrplanes stellen sollte. Christians alter Originallehrplan für seine eigene viermonatige Tauchphase dient als Inspirationsquelle und ist hier abrufbar. Außerdem werden drängende Fragen gestellt: Gibt es „Lerntypen“? Und was hat die Examensvorbereitung mit Bäumefällen zu tun? Antworten gibt es natürlich auch – viel Spaß mit der neuen Folge!

    RefPod-Folge „# 4 Motiviert durch den Lernalltag – so geht’s!“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Wolff, Lernen im Jurastudium, JuS 2023, 1089-1098

    Scraback, Wie organisiert man die Examensvorbereitung?, JURA 2017, 1409-1416

    Armbruster et. Al., Examen ohne Repetitorium, 5. Auflage 2021

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einleitung

    (09:59) Funktionen des Lernplans

    (20:36) Vier Grundsätze von Christians Lernplanung

    (25:40) Was war Anna wichtig?

    (30:10) Das große Ganze: Makroplanung

    (31:34) Christians Wochenplan

    (37:50) Annas Wochenplan (Integration Lerngruppe, Vor-/Nachbereitung)

    (43:17) Mikroplanung (Inhaltsplanung), Selbstvertrauen, Wert des Wiederholens

    (52:00) Lernziele

    (58:19) Zusammenfassung, Mythos vom Lerntyp, Verbindlichkeit vs. Flexibilität

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    # 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

    Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen!

    Viel Spaß mit der Folge! 🙂

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, weiterempfiehlst und abonnierst!

    Entscheidungen aus der Folge:

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 – 5 A 3548/20

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 – 5 A 1386/20

    BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 – 6 C 8/21

    RefPod-Folge „# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    00:00 Einführung

    04:02 Klausurrelevanz

    06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung

    13:14 Voraussetzungen der Anhörung

    17:51 Entsprechende Anwendbarkeit

    23:48 Wen muss man anhören?

    26:30 Wie genau hört man an?

    28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023

    39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung

    44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung

    49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG

    51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG

    58:34 § 46 VwVfG

    01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021

    01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023

    01:26:00 Fazit

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    # 27 Rspr.-Battle! Abschleppfall vs. räuberische Erpressung vs. GaststättenR

    Ring frei für den großen RefPod-Rechtsprechungs-Battle! Unter den strengen wie gerechten Augen von Juror Richard Ademmer treten Anna Henrichs, Christian Walz und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leiter – in den Arenen des Zivil- und Strafrechts sowie die Öffentlichen Rechts gegeneinander an, und zwar in den Disziplinen zivilistisches Autoabschleppen, räuberisches Erpressen und gaststättenrechtliches Ruhestören! Wer jetzt noch wissen will, was eine „Han Solo“-Norm ist und wie lange man in Frankfurt am Main durchschnittlich für die Parkplatzsuche benötigt, der kommt um diese Folge nicht herum. Und apropos Ruhestören: Wir entschuldigen uns für den exzessiven Gebrauch der Soundbox und geloben Besserung. Mögen die Spiele beginnen – viel Spaß beim Hören!

    Besprochene Entscheidungen:

    BGH, Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22

    BGH, Urteil vom 20.06.2023 – 5 StR 67/23

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2022 – 4 B 1642/20

    Folge „# 15 Weihnachtsspecial (+ 4 Lerngeschenke!)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „Kurze Zwischenfrage: Ist eine Luftpumpe ein Labello?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einführung

    (03:50) Examensrelevanz aktueller Rspr.

    (05:11) Runde 1: Aktueller Abschleppfall

    (45:01) Runde 2: Aktueller Fall zu räuberischer Erpressung

    (01:07:17) Runde 3: Aktueller Fall zum GaststättenR

    (01:39:42) Siegerehrung

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    # 26 Bundesweite Interessenvertretung der Refs: Die RefKo!

    In dieser Folge trifft sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit Anne Kuckert und Justine Börngen von der Referendariatskommission (RefKo). Die RefKo wurde im Juni 2023 gegründet mit dem Ziel, die Interessen aller Referendar:innen in Deutschland bundesweit zu vertreten. (Übrigens nicht zu verwechseln mit der Referendariat.Koordination an den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten, die auch „RefKo“ genannt wird!)

    Anne und Justine erklären in der Folge, wie die RefKo organisiert ist und wie du dich für eine Verbesserung des Refs engagieren kannst (z.B. indem du an der sog. Referendariatsversammlung teilnimmst – siehe Einladung unten!). Psychische Belastung im Ref, magere Unterhaltsbeihilfe, enormer Prüfungsdruck… Anne und Justine zeigen, wie die RefKo diese und weitere Themen angehen will, damit sie der Vergangenheit angehören. Es geht aber auch darum, dass bei weitem nicht alles schlecht ist und was auf keinen Fall am Ref geändert werden sollte.

    Hast du am 27. und 28. April 2024 schon etwas vor? Dann veranstaltet die RefKo nämlich die erste Referendariatsversammlung in Hamburg. Eingeladen sind alle Refs in Deutschland! Die Einladung findest du hier.

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

    So erreichst du die RefKo:

    Per Mail: RefKo@bundesfachschaft.de

    Auf der Seite des BRF oder bei Instagram.

    Shownotes:

    FAZ-Artikel „Hört auf die Refs“ (hinter der Paywall):

    RefPod-Folge „# 7 Durchgefallen – und jetzt?“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 12 Referendariat Plus: Speyer macht’s möglich!“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 13 E-Klausur – alle wichtigen Infos“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

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