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    # 8 Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO

    Die Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO ist ein absoluter Klassiker im Zwangsvollstreckungsrecht und häufig zu Gast in den Examensklausuren. Die Richter und AG-Leiter Christian Walz und Richard Ademmer besprechen in dieser Folge das Wichtigste zu diesem Klagetyp. Anhand des Prüfungsschemas zur Drittwiderspruchsklage besprechen sie die examensrelevantesten Themen, geben Klausurtipps und bieten Formulierungshilfen an. Die eine oder andere anekdotische Aus- bzw. Abschweifung darf natürlich auch nicht fehlen 🙂

    Die Examensnähe der Folge kann man ihr übrigens regelrecht anhören… Was damit gemeint ist, erfahrt ihr in der Folge. Viel Spaß!

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    Shownotes:

    Links zu den RefPod-Folgen, auf die wir in dieser Folge Bezug nehmen:

    https://linktr.ee/refpodshownotes

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 7.5 Kurze (?!) Zwischenfrage: Ist § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar?

    Es war doch nur eine kurze Zwischenfolge geplant – und dann das!

    Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG Leiter – wollten sich eigentlich nur der jüngst vom BGH beantworteten Frage widmen, ob der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) auf den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB anwendbar ist. Auf der Suche nach Antworten steigen sie in die tiefsten Keller und blasen den Staub von den Folianten der BGB-Motive, räsonieren von der Spitze des Elfenbeinturms über das Wesen dinglicher und schuldrechtlicher Ansprüche und schauen sich vor allem ganz praktisch die Umsetzung dieser Fragen in Zivilprozess und Examensklausur an.

    Und was all das mit „Wurzelbrut“, Tennisplätzen, faktischem Duldungszwang und dem sog. „Dreier-Antrag“ zu tun hat, das findest du am Besten selbst heraus – viel Spaß beim Hören!

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    Shownotes:

    BGH, Urteil vom 23.03.2023 – V ZR 67/22 (Anwendbarkeit von § 281 BGB auf § 1004 BGB – Wurzelbrut)

    https://openjur.de/u/2468623.html

    BGH, Urteil vom 18.03.2016 – V ZR 89/15 (Anwendbarkeit von § 281 BGB auf § 985 BGB)

    https://openjur.de/u/895007.html

    BGH, Urteil vom 08.04.1997 – V ZR 28/96 (Tennisplatz-Fall)

    https://www.iurado.de/?site=iurado&p=urteile&id=3072

    Kapitelmarken mit Zeitstempel im Format Minuten:Sekunden:

    (00:00) Begrüßung und Einführung

    (01:15) Die Anwendung von § 281 BGB auf § 985 BGB

    (05:49) Praktisches und Dogmatisches

    (11:22) § 255 ZPO – Fristbestimmung im Urteil

    (18:23) Zwangskauf und § 255 BGB

    (21:30) Bedingtes Schadensersatzverlangen und § 281 Abs. 4 BGB

    (25:39) Wurzelbrut: Die Anwendung von § 281 BGB auf § 1004 BGB

    (27:54) Materielle Anspruchsgrundlagen bei Wurzelbrut; insbesondere § 1004 BGB

    (32:32) GoA und Bereicherungsrecht

    (34:09) § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog

    (38:23) § 823 BGB und – endlich – §§ 281, 1004 BGB

    (41:33) Zur Anwendbarkeit des allgemeinen Schuldrechts auf § 1004 BGB

    (44:15) Gründe für die Nichtanwendung des § 281 BGB; insbes. § 887 Abs. 2 ZPO

    (57:21) Verabschiedung (und schlechte Witze)

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    # 7 Durchgefallen – und jetzt?

    In dieser Folge spricht Richter und AG-Leiter Christian Walz mit Rechtsanwältin Melina Pier über ein Thema, über das besonders in der Juristenausbildung gerne der Mantel des Schweigens gelegt wird: Das „Durchfallen“ bei Prüfungen und der Umgang mit diesem (scheinbaren) Scheitern. Melina beweist, dass es kein Grund zur Scham ist, über solche Rückschläge zu sprechen. Sie erzählt offen von ihrer persönlichen Erfahrung, wie sie beim ersten Versuch des 2. Staatsexamens durchgefallen ist und welche mentale Stärke und Lernstrategien es brauchte, um nur drei Monate später den Zweitversuch erfolgreich zu meistern

    Wir gehen auch darauf ein, unter welchen Voraussetzungen man eigentlich durchfällt und wie hoch bzw. eher wie niedrig die Wahrscheinlichkeit ist, dass man durchfällt. Wir erklären außerdem, wie der sog. Ergänzungsvorbereitungsdienst gestaltet ist, den man durchläuft, wenn man den ersten Versuch des 2. Staatsexamens nicht besteht. Melina teilt außerdem ihre wichtigsten Lerntipps und -methoden mit uns.

    In einer Welt, in der Perfektion oft überbetont wird, zeigt Melinas Geschichte, dass wahres Wachstum oft aus unseren schwierigsten Momenten entsteht. Die Folge ist deshalb nicht nur für diejenigen relevant, die durchgefallen sind oder dies befürchten, sondern für alle, die etwas über den positiven Umgang mit Rückschlägen lernen wollen.

    Viel Spaß beim Hören!

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    Shownotes:

    Melinas Erfahrungsbericht:

    https://drive.google.com/file/d/19fmslybyZ7AwlRNUlG3RgPzcDY3QYCMu/view?usp=sharing

    Artikel über Berufswege ohne 2. Staatsexamen:

    https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/was-mache-ich-mit-einem-staatsexamen-diplomjuristen-jobs-in-kanzleien-transaction-lawyer-legal-tech-specialist-project-manager

    https://www.lto.de/karriere/im-job/stories/detail/karriere-beruf-mit-einem-staatsexamen-jura

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    Kurze Zwischenfrage: Soll ich Fundstellen aus dem Kommentar zitieren?

    In dieser Zwischenfolge beantworten Christian Walz und Christoph Spielmann – beide Richter und AG-Leiter – eine weitere kurze Zwischenfrage: Soll man in Klausuren eigentlich Fundstellen aus dem Kommentar zitieren? Eine sehr gute Frage, die uns eine Hörerin geschickt hat. Und die uns auch regelmäßig in Arbeitsgemeinschaften gestellt wird. Wie bei so vielen Fragen gibt es auch hier kein klares „Ja“ oder „Nein“. Das spiegelt auch das Gespräch wider, in dem Christian und Christoph ihre eigenen Perspektiven auf die Frage anbieten. Christoph hat auch wieder eine Merkhilfe im Gepäck. Diesmal ist es die „BPD-Formel“. Was sich dahinter wohl verbirgt?

    Schreib’ uns gerne, wenn auch du eine Frage hast, die wir in einem Podcast beantworten können!

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    # 6 ZwangsvollstreckungsR 1: Einführung & Grundlagen

    In dieser Folge tauchen Christian Walz, Richter und AG-Leiter, und Richard Ademmer, Vorsitzender Richter am Landgericht sowie Ausbildungsleiter in Münster, in das zivilverfahrensrechtliche Zwangsvollstreckungsrecht ein. Beide geben einen Überblick über die Systematik und die wesentlichen Prinzipien des Zwangsvollstreckungsrechts. Die Folge ist nicht nur für Anfänger:innen interessant, sondern enthält auch für fortgeschrittene Referendar:innen vertiefende Hinweise!

    Dabei wird – wie immer – vor allem Wert gelegt auf jene Aspekte, die erfahrungsgemäß im 2. Staatsexamen besonders relevant sind. Unter anderem erstellen Christian und Richard ein Ranking der examensrelevantesten Klausurtypen im Zwangsvollstreckungsrecht.

    Zwangsvollstreckungsrecht kann Spaß machen, wirklich! Und kann – richtig gelernt – eine wirklich dankbare Materie sein. Überzeug‘ dich selbst durch das Hören der Folge!

    Viel Spaß dabei!

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