Na, wie viele „Überstücke“ der Anklageschrift dürfen es denn sein? Richtig, wer sich mit solchen Fragen auseinanderzusetzen hat, ist voll im praktischen Aufgabenteil angekommen, nämlich der sog. Begleit- oder Abschlussverfügung. Lisa Walter, Staatsanwältin und AG-Leiterin, und Christian Walz, Richter und AG-Leiter, widmen sich in dieser vierten Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur mit liebevoller Akribie den größeren (wann und wie nehme ich Einstellungen und Beschränkungen vor) und kleineren (Überstücke!) Fragen des staatsanwaltschaftlichen Arbeitsalltags, deren Beantwortung Eurer Anklageschrift erst Flügel verleiht! Damit Ihr beim Höhenflug nicht ins Trudeln geratet, geben Euch die beiden die „drei goldenen Regeln“™ einer jeden guten Abschlussverfügung an die Hand. Na wenn das nichts ist! Viel Spaß beim Hören!
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
02:58 (Noten-)Relevanz des praktischen Aufgabenteils
06:53 Sinn und Zweck der Abschluss-/Begleitverfügung
08:14 Aufbau der Abschluss-/Begleitverfügung
09:43 (Teil-)Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, Einstellungsbescheid & -nachricht
18:29 Opportunitätsentscheidungen nach § 154 Abs. 1 StPO und § 154a Abs. 1 StPO
25:30 Anklageteil (§ 169a StPO, Überstücke, MiStra, U.m.A., WV-Frist)
38:13 Beispielverfügung
41:54 Drei goldene Tipps
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.