# 75 StA-Klausur 1 (Einführung & A-Gutachten)

Christian Walz, Richter am Landgericht, und Lisa Walter, Staatsanwältin, beide AG-Leitende, sind hinreichend verdächtig! Und zwar, eine sehr lehrreiche Folge zur staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsklausur, in NRW auch S1-Klausur genannt („S1“ war in Zeiten der Papierklausur die Abkürzung für „Sehnenscheidenentzündung 1“) aufgenommen zu haben. Ausgehend von einem kurzen Überblick über das Grundschema widmen sich die beiden delinquenzaffinen Dozenten dem (oder zumindest: einem) Herzstück der S1-Klausur, dem A-Gutachten (auch materielles Gutachten genannt, obwohl es doch viel mit StPO zu tun haben kann). Wie steige ich ein? Wie gliedere ich einsichtig? Wie schreibe ich die Beweisprognose („Schlagwortbingo“)? Wie würdige ich die Einlassung (nicht: Aussage) des Beschuldigen? Wie setze ich Schwerpunkte und wann Gutachten- und wann Urteilsstil? Hier erfahrt ihr es – damit Ihr am Ende der S1 Klausur nicht nur fertig seid, sondern fertig geworden seid!

 RefPod-Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple und YouTube

00:00 Einleitung

04:50 Was ist die S1-Klausur?

07:11 Das Grundschema der StA-Klausur

11:24 Beispiel Bearbeitervermerk

17:00 Einleitung A-Gutachten – Hinreichender Tatverdacht, § 170 StPO

19:48 Zeitmanagement – Taktische Erwägungen

30:16 Inhalt des A-Gutachtens

31:45 Handlungsabschnitte bilden

33:33 Unterschiede zum 1. Examen

34:55 Schema Beweisprognose

38:28 Schlagwortbingo

44:34 Formulierungsbeispiel Einstiegssatz in die Deliktsprüfung

47:49 Einlassung des Beschuldigten

50:15 Einführung in die Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbote

53:13 Was können Zeugen bekunden?

54:51 Gutachtenstil oder Urteilsstil? Und was kann man weglassen?

59:46 Vorbereitung auf das materielle Recht

http://www.refpod.de

http://www.instagram.com/ref.pod/

E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com

Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert