# 71 Vorläufige Vollstreckbarkeit 2 (vV ohne Sicherheitsleistung)

„Vergeudung kann sinnvoll sein, weil man dadurch schlüssig zeigt, dass man mehr als genug besitzt, und etwas zu vergeuden hat.“ – so formulierten die israelischen Biologen Amotz und Avishag Zahavi ihr „Handicap-Prinzip“. Oder, wie es Christian Walz im Gespräch mit Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leiter, in dieser zweiten Folge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit kundig zusammenfasst: „Damit kann man Dinge erklären, die eigentlich keinen Sinn ergeben.“ Wie eben das Pfauenrad, das den Pfau am Fliegen hindert. Was das mit dem Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (VV, oder eben Pfau-Pfau) zu tun hat? Auch dieser kann Eure Urteilsklausur am Fliegen hindern – muss es aber nicht! Christian und Richard fächern in dieser zweiten Folge zur VV die Systematik der §§ 708, 711 und 713 ZPO so klar und konzise auf, wie ein Pfau sein…Ihr wisst schon. Viel Spaß beim Hören!

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Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

04:33 Art der Sicherheitsleistung / § 108 ZPO

09:59 Bezifferte Sicherheitsleistung

14:30 Unbezifferte Sicherheitsleistung / § 709 ZPO

16:37 „Gemischt bezifferte-unbezifferte“ Sicherheitsleistung

19:20 in Höhe des „jeweils zu vollstreckenden“ Betrages

21:19 Prüfungsschema und Sicherungsmodelle

22:45 vV ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 1-3 ZPO

28:34 vV ohne Sicherheitsleistung und mit Abwendungsbefugnis, § 708 Nr. 4-11 ZPO

30:57 § 708 Nr. 11 ZPO

35:47 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 ZPO

40:40 § 713 ZPO

44:06 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 1, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO

49:44 “Gemischt bezifferte-unbezifferte“ Abwendungsbefugnis

53:32 Tenorierung bei §§ 708 Nr. 11 Var. 2, 711 S. 1 und S. 2, 709 S. 2 ZPO

59:11 Fazit

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