Die Vollstreckungsabwehrklage gehört zu DEN examensrelevantesten Rechtsbehelfen überhaupt – und bekommt hier ihre wohlverdiente RefPod-Folge. Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, navigieren Euch in dieser (ersten) Folge über die mit § 767 ZPO verbundenen Fragestellungen durch die Zulässigkeit und Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage (oder heißt es Vollstreckungsgegenklage?!?). Dabei helfen ihnen (und Euch) die DREI GOLDENEN FRAGEN™, die man direkt nach Lektüre des Klageantrags beantworten kann und sollte und die Euch keine wichtige Weichenstellung verpassen lassen. Daneben gibt es obskure Bilder („Pack den roten Anspruch in die blaue Kiste!“) und fragwürdige Wortspiele. Viel Spaß beim Hören!
Siehe zur Prozessführungsbefugnis/Sachbefugnis einerseits BGH, Urt. v. 03.11.2015 – II ZR 446/13 und andererseits BGH, Ur. v. 09.12.1992 – VIII ZR 218/91.
RefPod-Folge „# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung“ bei Spotify, Apple und YouTube.
Kapitelmarken
00:00 Einleitung
04:25 Grundlagen der VAK (Rechtsnatur, Ziel, Verfahren)
10:35 Prüfungsschema
14:58 Statthaftigkeit
19:35 Einwendungen
24:03 Titel
27:47 Geltendmachen der Einwendungen
33:42 Nachschieben und Auswechseln von Einwendungen
37:02 Zuständigkeit
42:17 Zuständigkeit bei notariellen Unterwerfungserklärungen
46:29 Zuständigkeitsstreitwert in diesem Fall
49:51 Zuständigkeit bei Prozessvergleichen
54:05 Rechtsschutzbedürfnis
01:01:40 Begründetheit – Sachbefugnis/Prozessführungsbefugnis
01:10:35 Materiell-rechtliche Einwendung
01:14:43 Präklusion
01:16:00 Nicht rechtskraftfähige Titel
01:24:02 Die drei goldenen Fragen
01:26:40 Präklusion bei Gestaltungsrechten
01:31:27 Präklusion bei VU
01:35:45 Präkludierte Einwendungen und Urteilsstil
01:39:55 Entscheidungsform, Hauptsachetenor, Kosten
01:46:23 Vorläufige Vollstreckbarkeit
01:52:40 Fazit
http://www.instagram.com/ref.pod/
E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com
Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.