# 57 Haftungsverband der Hypothek! Wer pfändet Zubehör?

Wenn sich Zwangsvollstreckungsrecht und Hypothekenrecht wohlig in den Armen liegen, was mag daraus entspringen?! Nein, keine Horror-Show! Sondern eine beliebte Klausurkonstellation, die mit Ruhe und Systemverständnis gut bewältigt werden kann. Ob Traktor auf Bauernhof, Kran auf Werksgelände oder Pferd auf Reiterhof – in solchen und ähnlichen Fällen kann sich nämlich bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Pfändungsmaßnahme die Frage stellen: Darf das der Gerichtsvollzieher machen? Oder ist das Vollstreckungsgericht zuständig? Die Antwort liefert § 865 ZPO, der das „Einfallstor“ für die inzidente Prüfung von §§ 1120 ff. BGB ist.

Darüber unterhalten sich Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, und Richard Ademmer, Vorsitzender Richter und Ausbildungsleiter, in dieser Fortsetzung der Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht. Im – hoffentlich wohlvertrauten (ansonsten letzte Folge mit Anna & Richard nachhören, siehe unten!) – Schema „Römisch I-V“ erklären sie dir, wo das Problem in Klausuren eine Rolle spielt und wie du es lösen kannst. Und zum Beweis dafür, dass das nicht unbedingt kompliziert sein muss, schaffen sie das alles in – für RefPod-Verhältnisse beinahe waghalsigen – 26 Minuten!

Viel Spaß beim Hören! 🙂 Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, bewertest, weiterempfiehlst!

RefPod-Folge „# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung“ bei Spotify, Apple, YouTube.

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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