# 56 RA-Klausur 3 (Zweckmäßigkeitserwägungen aus Klägersicht)

Ihr kennt SAPUZ. Ihr kennt vermutlich AUBI. Hoffentlich kennt ihr auch BURD (wenn nicht: Folge „# 5 Materielles ZivilR 1 – BGB AT: Rechtsbindungswille & mehr“ anhören!). Aber: Kennt ihr auch die VA-OPAS?!? Diese rüstige Rentnertruppe ehemaliger Behördenmitarbeiter baut Euch in dieser dritten Folge zur Rechtsanwaltsklausur eine stabile Eselsbrücke zu erfolgreichen Zweckmäßigkeitserwägungen. Christian Walz und Niklas Cordes, beide Richter und AG-Leiter, befassen sich in dieser dritten Folge unserer Reihe zur Rechtsanwaltsklausur mit einem (nicht: dem) Herzstück der Anwaltsklausur, und zwar in dieser Folge im Schwerpunkt aus Klägersicht. Und damit die beiden dabei nichts vergessen, rufen sie die VA-OPAS um Hilfe, die auch ihr nach dieser Folge – Drohung und Versprechen zugleich – nicht mehr vergessen werdet. Dazu gibt es wie immer Klausurtipps und Klausurtaktik und ein Wortspiel, mit dem sich Christian einmal mehr souverän untertroffen hat.

RefPod-Folgen, auf die Bezug genommen wird:

# 3 Tenorierung im Zivilurteil – worauf kommt es an? (Spotify, Apple, YouTube)

# 20 MoPeG: Was ist examensrelevant? (Spotify, Apple, YouTube)

Kurze Zwischenfrage: Schreibe ich etwas zur Partei-/Prozessfähigkeit (in Zivilklausuren)? (Spotify, Apple, YouTube)

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

02:54 Wie wichtig sind Zweckmäßigkeitserwägungen für die Klausurnoten?

07:15 Eselsbrücke

10:26 Mahnung, § 93 ZPO

13:33 Gestaltungsrechte

15:49 Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO), Urkundenverfahren (§§ 592 ff. ZPO)

18:55 Zuständigkeit, Gerichtsstandsvereinbarungen

22:54 Wen verklagen? Streitgenossen (§§ 59 ff. ZPO), Streitverkündung (§§ 72 ff. ZPO)

30:20 VU-Antrag, § 331 III ZPO

33:25 Schmerzensgeldantrag

38:42 Stufenklage, § 254 ZPO

46:24 Feststellungsantrag, § 256 ZPO

57:23 Klage auf künftige Leistungen

59:39 „3er-Antrag“

01:06:40 Unterlassungsansprüche

01:09:23 Sachvortrag

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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com

Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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