# 39 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (1: Grundlagen)

Um den Tatbestand in zivilrechtlichen Urteilsklausuren ranken sich viele Mythen: Fällt man durch, wenn er fehlt? Ist er die Visitenkarte für die Klausur? Gibt es hier nichts zu gewinnen, sondern nur zu verlieren? Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, gehen diesen und weiteren Fragen in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie zum Urteilstatbestand nach. Hier geht es noch nicht um die Anwendung des bekannten Grundschemas (das wird erstmals in Folge 2 seinen Auftritt haben), sondern um die absoluten (auch gesetzlichen) Grundlagen, um es erfolgreich anwenden zu können. Ganz handfeste Klausurtipps kommen dabei natürlich auch in dieser Folge nicht zu kurz. Und weil damit – § 313 Abs. 2 Satz 1 ZPO lässt grüßen – „das Wesentliche“ über diese Folge „knapp“ gesagt ist, ist die Folgenbeschreibung auch schon vorbei. Viel Spaß beim Hören!

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Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

05:53 Bedeutung des TB in der Klausur

08:13 Unvollständige, ungeordnete und unrichtige TBs?

12:18 Das Grundschema zu kennen, genügt!

17:13 Ein kurzer knackiger TB ist schwer!

20:04 normative Grundlage: § 313 ZPO

22:00 Was muss rein?

24:00 Angriffs- und Verteidigungsmittel, § 282 ZPO

26:33 Rechtsausführungen? Kürzungspotenzial!

31:19 „juristische Tatsachen“

36:22 Wesentlicher Inhalt, knapp! „Subsumtionsrelevanz“

43:37 „Potenzielle“ Subsumtionsrelevanz

45:52 Tipp: Nutzbarmachung der Schriftsätze!

50:03 § 314 ZPO – Positive Beweiskraft des TB

53:22 § 320 ZPO – TB-Berichtigung

59:37 § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO – Verweis auf Unterlagen

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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