Beschlossen und verkündet: Folge 3 unserer Folge zum Erledigungsrecht ist online! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG Leiter, widmen sich anhand eines Musters, das ihr hier finden könnt, eingehend dem Aufbau und dem Inhalt eines Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO.
Außerdem erläutern wir die Besonderheiten des Klausurtyps „übereinstimmende Teilerledigungserklärung“: Wieso schreibst du da nur ein Urteil – und warum gibt es am Ende entweder ein prächtiges Feuerwerk oder nur einen leisen Knall? Findet es mit dieser dritten Folge unserer Reihe zum Erledigungsrecht heraus, die inhaltlich unmittelbar an die zweite anschließt!
Viel Spaß beim Hören!
Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, weiterempfiehlst und bewertest! 🙂
Kapitelmarken mit Zeitstempel:
(00:00) Einleitung
(04:24) Rubrum eines Beschlusses nach § 91a ZPO
(08:10) Tenor eines Beschlusses nach § 91a ZPO
(08:59) Gründe zu I. eines Beschlusses nach § 91a ZPO
(14:16) Gründe zu II. eines Beschlusses nach § 91a ZPO
(14:51) Rechtsmittelbelehrung
(16:31) teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung
(22:41) Rubrum & Tenor eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung
(27:17) Der Tatbestand eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung
(28:27) Die Entscheidungsgründe eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung
(31:11) Ein „Trüffelchen“ bei Entscheidung am Amtsgericht 😉
(33:01) Bei übereinstimmender Teilerledigung „integriert“ man NICHT einen § 91a-Beschluss in das Urteil!
(33:52) Zusammenfassung
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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.