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    # 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

    Hört, hört, eine ganze Folge ausschließlich zur Anhörung! Christian Walz, Richter und AG-Leiter, trifft sich mit Claas Stodollick und Klaus Neitzke, um über die Anhörung nach § 28 VwVfG zu sprechen. Claas ist Regierungsdirektor und Klaus Oberregierungsrat bei der Bezirksregierung Münster. Sie leiten schon seit Jahren öffentlich-rechtliche Arbeitsgemeinschaften und sprechen darüber, worauf es bei der Anhörung gem. § 28 VwVfG in Klausuren aus dem 2. Staatsexamen nach ihrer Erfahrung ankommt. In dieser unscheinbaren Norm steckt nämlich mehr Examensstoff als manch einer denken mag. Es geht dabei nicht nur um die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des § 28 VwVfG, sondern zu Gast sind u.a. auch folgende Themen: Polizei- und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Rechtsprechung und allgemeine Klausurtipps. Also diese Folge zur Anhörung anhören, um sich nicht unliebsames Prüferfeedback anhören zu müssen!

    Viel Spaß mit der Folge! 🙂

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, weiterempfiehlst und abonnierst!

    Entscheidungen aus der Folge:

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2023 – 5 A 3548/20

    OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.06.2021 – 5 A 1386/20

    BVerwG, Urteil vom 26.04.2023 – 6 C 8/21

    RefPod-Folge „# 11 Materielles Recht im 2. Examen – wie bereite ich mich darauf vor?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    00:00 Einführung

    04:02 Klausurrelevanz

    06:03 Bedeutung & Funktionen der Anhörung

    13:14 Voraussetzungen der Anhörung

    17:51 Entsprechende Anwendbarkeit

    23:48 Wen muss man anhören?

    26:30 Wie genau hört man an?

    28:44 Urteil des OVG Münster vom 17.10.2023

    39:45 Entbehrlichkeit der Anhörung

    44:00 Gegenwärtige Gefahr bei Wohnungsverweisung

    49:34 Ermessen bei § 28 II VwVfG

    51:25 Unbeachtlichkeit nach § 45 I Nr. 3, II VwVfG

    58:34 § 46 VwVfG

    01:05:43 Urteil des OVG Münster vom 22.06.2021

    01:18:36 Urteil des BVerwG vom 26.04.2023

    01:26:00 Fazit

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 27 Rspr.-Battle! Abschleppfall vs. räuberische Erpressung vs. GaststättenR

    Ring frei für den großen RefPod-Rechtsprechungs-Battle! Unter den strengen wie gerechten Augen von Juror Richard Ademmer treten Anna Henrichs, Christian Walz und Christoph Spielmann – sämtlich Richter und AG-Leiter – in den Arenen des Zivil- und Strafrechts sowie die Öffentlichen Rechts gegeneinander an, und zwar in den Disziplinen zivilistisches Autoabschleppen, räuberisches Erpressen und gaststättenrechtliches Ruhestören! Wer jetzt noch wissen will, was eine „Han Solo“-Norm ist und wie lange man in Frankfurt am Main durchschnittlich für die Parkplatzsuche benötigt, der kommt um diese Folge nicht herum. Und apropos Ruhestören: Wir entschuldigen uns für den exzessiven Gebrauch der Soundbox und geloben Besserung. Mögen die Spiele beginnen – viel Spaß beim Hören!

    Besprochene Entscheidungen:

    BGH, Urteil vom 17.11.2023 – V ZR 192/22

    BGH, Urteil vom 20.06.2023 – 5 StR 67/23

    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2022 – 4 B 1642/20

    Folge „# 15 Weihnachtsspecial (+ 4 Lerngeschenke!)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „# 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Folge „Kurze Zwischenfrage: Ist eine Luftpumpe ein Labello?“ bei Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

    Kapitelmarken:

    (00:00) Einführung

    (03:50) Examensrelevanz aktueller Rspr.

    (05:11) Runde 1: Aktueller Abschleppfall

    (45:01) Runde 2: Aktueller Fall zu räuberischer Erpressung

    (01:07:17) Runde 3: Aktueller Fall zum GaststättenR

    (01:39:42) Siegerehrung

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    # 26 Bundesweite Interessenvertretung der Refs: Die RefKo!

    In dieser Folge trifft sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit Anne Kuckert und Justine Börngen von der Referendariatskommission (RefKo). Die RefKo wurde im Juni 2023 gegründet mit dem Ziel, die Interessen aller Referendar:innen in Deutschland bundesweit zu vertreten. (Übrigens nicht zu verwechseln mit der Referendariat.Koordination an den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten, die auch „RefKo“ genannt wird!)

    Anne und Justine erklären in der Folge, wie die RefKo organisiert ist und wie du dich für eine Verbesserung des Refs engagieren kannst (z.B. indem du an der sog. Referendariatsversammlung teilnimmst – siehe Einladung unten!). Psychische Belastung im Ref, magere Unterhaltsbeihilfe, enormer Prüfungsdruck… Anne und Justine zeigen, wie die RefKo diese und weitere Themen angehen will, damit sie der Vergangenheit angehören. Es geht aber auch darum, dass bei weitem nicht alles schlecht ist und was auf keinen Fall am Ref geändert werden sollte.

    Hast du am 27. und 28. April 2024 schon etwas vor? Dann veranstaltet die RefKo nämlich die erste Referendariatsversammlung in Hamburg. Eingeladen sind alle Refs in Deutschland! Die Einladung findest du hier.

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

    So erreichst du die RefKo:

    Per Mail: RefKo@bundesfachschaft.de

    Auf der Seite des BRF oder bei Instagram.

    Shownotes:

    FAZ-Artikel „Hört auf die Refs“ (hinter der Paywall):

    RefPod-Folge „# 7 Durchgefallen – und jetzt?“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 12 Referendariat Plus: Speyer macht’s möglich!“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 13 E-Klausur – alle wichtigen Infos“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

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    # 25 Erledigung im Zivilprozess 3 (Beschlussformalia & übereinstimmende Teilerledigung)

    Beschlossen und verkündet: Folge 3 unserer Folge zum Erledigungsrecht ist online! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG Leiter, widmen sich anhand eines Musters, das ihr hier finden könnt, eingehend dem Aufbau und dem Inhalt eines Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO.

    Außerdem erläutern wir die Besonderheiten des Klausurtyps „übereinstimmende Teilerledigungserklärung“: Wieso schreibst du da nur ein Urteil – und warum gibt es am Ende entweder ein prächtiges Feuerwerk oder nur einen leisen Knall? Findet es mit dieser dritten Folge unserer Reihe zum Erledigungsrecht heraus, die inhaltlich unmittelbar an die zweite anschließt!

    Viel Spaß beim Hören!

    Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, weiterempfiehlst und bewertest! 🙂

    Kapitelmarken mit Zeitstempel:

    (00:00) Einleitung

    (04:24) Rubrum eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (08:10) Tenor eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (08:59) Gründe zu I. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (14:16) Gründe zu II. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (14:51) Rechtsmittelbelehrung

    (16:31) teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung

    (22:41) Rubrum & Tenor eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (27:17) Der Tatbestand eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (28:27) Die Entscheidungsgründe eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (31:11) Ein „Trüffelchen“ bei Entscheidung am Amtsgericht 😉

    (33:01) Bei übereinstimmender Teilerledigung „integriert“ man NICHT einen § 91a-Beschluss in das Urteil!

    (33:52) Zusammenfassung

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    # 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)

    Die Erledigung schlägt zurück: Folge 2 zu unserer Reihe zum Erledigungsrecht! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, widmen sich der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Geschmacksrichtung „vollständig“ und der damit verbundenen Kostenentscheidung nach § 91a ZPO. Besprochen werden – natürlich anhand von Beispielsfällen – die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Kostenbeschlusses. Wer darüber hinaus wissen will, warum in dieser Folge ganz liebe Grüße an das OLG Bremen, das OLG Zweibrücken, das LG Hanau und das AG Herford rausgehen und wie viele Wortspiele uns zum Begriff „Erledigung“ einfallen (Spoiler: zu wenige) – der wird diese Folge kaum verpassen wollen. Wie dann die aufgelesenen Wissens- und Lernfrüchte dann in einen konkreten Beschlussentwurf gegossen werden können, wird erst in Folge 3 verraten, in der es auch um die übereinstimmende Teilerledigungserklärung gehen wird. Das entsprechende Beschlussformular kann aber bereits hier heruntergeladen werden.

    Viel Spaß mit der neuen Folge!

    Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB AT: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

    Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

    BGH, Beschluss vom 24.09.2020 – IX ZB 71/19 (§ 91a ZPO-Obersätze)

    LG Hanau, Urteil vom 5. 11. 1999 – 2 S 273/99, NJW-RR 2000, 1233 und bei juris.

    BGH, Urteil vom 23.03.2023 – I ZR 17/22 (§ 91a ZPO-Entscheidung & Kostentrennung nach verzögerter Erledigungserklärung)

    Kapitelmarken mit Zeitstempel:

    (00:00) Einleitung

    (06:35) Unterschiede zur einseitigen Erledigungserklärung

    (19:30) Die Voraussetzungen der übereinstimmenden Erledigungserklärung

    (29:18) Die Entscheidungsform „Beschluss“ im zweiten Staatsexamen

    (33:55) Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

    (44:50) Was bedeutet eigentlich „summarische Prüfung“?

    (54:36) Erfolgsaussichten und unzuständiges Gericht

    (58:57) Billigkeitsentscheidung, insbesondere Rechtsgedanke des § 93 ZPO

    (01:10:03) Bahnbrechende (?!) aktuelle BGH-Rechtsprechung: Die (zu) späte Erledigungserklärung

    (01:18:44) Wahlrecht des Klägers zwischen einseitiger Erledigungserklärung und Erklärung nach § 91a ZPO?

    (01:29:07) Verabschiedung

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