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    # 26 Bundesweite Interessenvertretung der Refs: Die RefKo!

    In dieser Folge trifft sich Christian Walz, Richter und AG-Leiter, mit Anne Kuckert und Justine Börngen von der Referendariatskommission (RefKo). Die RefKo wurde im Juni 2023 gegründet mit dem Ziel, die Interessen aller Referendar:innen in Deutschland bundesweit zu vertreten. (Übrigens nicht zu verwechseln mit der Referendariat.Koordination an den rheinland-pfälzischen Oberlandesgerichten, die auch „RefKo“ genannt wird!)

    Anne und Justine erklären in der Folge, wie die RefKo organisiert ist und wie du dich für eine Verbesserung des Refs engagieren kannst (z.B. indem du an der sog. Referendariatsversammlung teilnimmst – siehe Einladung unten!). Psychische Belastung im Ref, magere Unterhaltsbeihilfe, enormer Prüfungsdruck… Anne und Justine zeigen, wie die RefKo diese und weitere Themen angehen will, damit sie der Vergangenheit angehören. Es geht aber auch darum, dass bei weitem nicht alles schlecht ist und was auf keinen Fall am Ref geändert werden sollte.

    Hast du am 27. und 28. April 2024 schon etwas vor? Dann veranstaltet die RefKo nämlich die erste Referendariatsversammlung in Hamburg. Eingeladen sind alle Refs in Deutschland! Die Einladung findest du hier.

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

    So erreichst du die RefKo:

    Per Mail: RefKo@bundesfachschaft.de

    Auf der Seite des BRF oder bei Instagram.

    Shownotes:

    FAZ-Artikel „Hört auf die Refs“ (hinter der Paywall):

    RefPod-Folge „# 7 Durchgefallen – und jetzt?“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 12 Referendariat Plus: Speyer macht’s möglich!“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

    RefPod-Folge „# 13 E-Klausur – alle wichtigen Infos“ bei Spotify, Apple Podcasts und YouTube

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

    # 25 Erledigung im Zivilprozess 3 (Beschlussformalia & übereinstimmende Teilerledigung)

    Beschlossen und verkündet: Folge 3 unserer Folge zum Erledigungsrecht ist online! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG Leiter, widmen sich anhand eines Musters, das ihr hier finden könnt, eingehend dem Aufbau und dem Inhalt eines Kostenbeschlusses nach § 91a ZPO.

    Außerdem erläutern wir die Besonderheiten des Klausurtyps „übereinstimmende Teilerledigungserklärung“: Wieso schreibst du da nur ein Urteil – und warum gibt es am Ende entweder ein prächtiges Feuerwerk oder nur einen leisen Knall? Findet es mit dieser dritten Folge unserer Reihe zum Erledigungsrecht heraus, die inhaltlich unmittelbar an die zweite anschließt!

    Viel Spaß beim Hören!

    Wir freuen uns, wenn du uns abonnierst, weiterempfiehlst und bewertest! 🙂

    Kapitelmarken mit Zeitstempel:

    (00:00) Einleitung

    (04:24) Rubrum eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (08:10) Tenor eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (08:59) Gründe zu I. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (14:16) Gründe zu II. eines Beschlusses nach § 91a ZPO

    (14:51) Rechtsmittelbelehrung

    (16:31) teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung

    (22:41) Rubrum & Tenor eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (27:17) Der Tatbestand eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (28:27) Die Entscheidungsgründe eines Urteils bei übereinstimmender Teilerledigung

    (31:11) Ein „Trüffelchen“ bei Entscheidung am Amtsgericht 😉

    (33:01) Bei übereinstimmender Teilerledigung „integriert“ man NICHT einen § 91a-Beschluss in das Urteil!

    (33:52) Zusammenfassung

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    # 24 Erledigung im Zivilprozess 2 (übereinstimmende Erledigungserklärung)

    Die Erledigung schlägt zurück: Folge 2 zu unserer Reihe zum Erledigungsrecht! Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, widmen sich der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Geschmacksrichtung „vollständig“ und der damit verbundenen Kostenentscheidung nach § 91a ZPO. Besprochen werden – natürlich anhand von Beispielsfällen – die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen des Kostenbeschlusses. Wer darüber hinaus wissen will, warum in dieser Folge ganz liebe Grüße an das OLG Bremen, das OLG Zweibrücken, das LG Hanau und das AG Herford rausgehen und wie viele Wortspiele uns zum Begriff „Erledigung“ einfallen (Spoiler: zu wenige) – der wird diese Folge kaum verpassen wollen. Wie dann die aufgelesenen Wissens- und Lernfrüchte dann in einen konkreten Beschlussentwurf gegossen werden können, wird erst in Folge 3 verraten, in der es auch um die übereinstimmende Teilerledigungserklärung gehen wird. Das entsprechende Beschlussformular kann aber bereits hier heruntergeladen werden.

    Viel Spaß mit der neuen Folge!

    Folge „# 14 Materielles ZivilR 2 – BGB AT: Vertragsschluss & mehr“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

    Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube.

    BGH, Beschluss vom 24.09.2020 – IX ZB 71/19 (§ 91a ZPO-Obersätze)

    LG Hanau, Urteil vom 5. 11. 1999 – 2 S 273/99, NJW-RR 2000, 1233 und bei juris.

    BGH, Urteil vom 23.03.2023 – I ZR 17/22 (§ 91a ZPO-Entscheidung & Kostentrennung nach verzögerter Erledigungserklärung)

    Kapitelmarken mit Zeitstempel:

    (00:00) Einleitung

    (06:35) Unterschiede zur einseitigen Erledigungserklärung

    (19:30) Die Voraussetzungen der übereinstimmenden Erledigungserklärung

    (29:18) Die Entscheidungsform „Beschluss“ im zweiten Staatsexamen

    (33:55) Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes

    (44:50) Was bedeutet eigentlich „summarische Prüfung“?

    (54:36) Erfolgsaussichten und unzuständiges Gericht

    (58:57) Billigkeitsentscheidung, insbesondere Rechtsgedanke des § 93 ZPO

    (01:10:03) Bahnbrechende (?!) aktuelle BGH-Rechtsprechung: Die (zu) späte Erledigungserklärung

    (01:18:44) Wahlrecht des Klägers zwischen einseitiger Erledigungserklärung und Erklärung nach § 91a ZPO?

    (01:29:07) Verabschiedung

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    # 23 Erledigung im Zivilprozess 1 (Einführung & einseitige Erledigungserklärung)

    Manche Dinge muss man im Referendariat einfach erledigen – und dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit der Erledigungsproblematik im Zivilprozess. Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, unterhalten sich in dieser ersten Folge einer (mindestens) zweiteiligen Reihe über die einseitige Erledigungserklärung, werfen aber schon zaghafte Blicke voraus auf die übereinstimmende Erledigungserklärung und andere Möglichkeiten, einen erledigten Prozess zu einem möglichst ruhmreichen Ende zu führen.

    Neben grundlegenden Aufbau- und Formulierungsfragen widmen wir uns auch solchen Fragen, die einen zweiten oder dritten Blick verdienen: Woher kommt jetzt genau das Feststellungsinteresse? Was ist eigentlich die „ursprüngliche Klage“? Kann sich eine beim unzuständigen Gericht erhobene Klage erledigen? Wie sieht es mit der Erledigung im Mahnverfahren aus?

    Und weil die einseitige Erledigungserklärung viel mit Strukturen und einem überzeugenden Aufbau zu tun hat, könnt ihr hier ein Musterurteil mit Aufbau- und Formulierungsempfehlungen herunterladen.

    Viel Spaß mit der neuen Folge!

    Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, abonnierst und weiterempfiehlst! 🙂

    BGH, Urteil vom 07.11.2019 – III ZR 16/18 (einseitige Erledigungserklärung vor unzuständigem Gericht)

    BGH, Urteil vom 17.11.2022 – VII ZR 93/22 (Zeitpunkt der Erledigung bei Erfüllung zwischen Mahnbescheidszustellung und Verfahrensabgabe)

    RefPod-Folge „# 2 Wie schreibe ich eine gute Beweiswürdigung?“ bei Spotify, Apple Podcasts & YouTube

    Kapitelmarken mit Zeitstempel:

    (00:00) Einführung

    (06:03) Was heißt Erledigung?

    (07:52) Instrumente der ZPO

    (14:13) Was ist die einseitige Erledigungserklärung? Insb. Auslegung & Klageumstellung gem. § 264 Nr. 2 ZPO

    (22:03) Widerruf der Erledigungserklärung

    (23:02) ERwirkungs- & BEwirkungshandlungen

    (27:27) Feststellungsinteresse § 256 I ZPO

    (30:38) Begründetheit der Erledigungsfeststellungsklage (Überblick)

    (37:04) Zulässigkeit der ursprünglichen Klage, insb. (fehlende) Zuständigkeit

    (51:39) Begründetheit der ursprünglichen Klage, insb. Beweiserhebung & -würdigung

    (53:58) Erledigung nach Rechtshängigkeit, insb. bei Prozessaufrechnung & Erhebung der Verjährungseinrede

    (01:05:38) Fiese Fallen in Klausuren

    (01:12:44) Urteilsentwurf: Tenorierung, Tatbestand & Entscheidungsgründe

    (01:26:40) Erledigung in besonderen Verfahren

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    # 22 Kurze Frage: Wie bereite ich mich (als Landeswechslerin) aufs Landesrecht vor?

    Die Richterinnen und AG-Leiterinnen Kristina Luga, Anna Henrichs und Christian Walz unterhalten sich über die Vorbereitung auf das öffentliche Landesrecht. Kristina hat in Baden-Württemberg studiert, aber ihr Referendariat dann in Nordrhein-Westfalen gemacht. Sie berichtet, wie es für sie war, sich als Landeswechslerin auf ein Landesrecht vorzubereiten, das ihr bis dato vollkommen unbekannt war. Sie gibt Tipps für die Vorbereitung und erklärt, warum man davor keine Angst haben braucht. Es wird aber auch über öffentlich-rechtliche Klausuren allgemein gesprochen und warum bei diesen Klausuren saubere Methodik evtl. noch wichtiger sein kann als bei den anderen Klausuren. Und Christian kann es mal wieder nicht lassen und muss schon wieder sagen, dass er öffentliches Recht nicht so gerne hat… (Dabei hat er in Wahrheit ein Herz für alle Rechtsgebiete!)

    Viel Spaß beim Hören! 🙂

    Die Folge ist im Anschluss an unsere allgemeine Folge über die Vorbereitung auf das materielle Recht entstanden. 

    Zu unserer Folge über die Vorbereitung auf das materielle Recht kommst du hier: Spotify, Apple Podcasts, YouTube.

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