Wenn ein Elefant aus dem Raum geschickt wird und sich draußen fragt, ob er den Tatbestand besser vor oder nach den Entscheidungsgründen schreibt, dann ist wohl die neueste RefPod-Folge in Eurem Feed. Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, stellen sich in dieser zweiten von drei Folgen zum Tatbestand nicht nur der „größten Frage des Zivlprozesses“ (O-Ton Christian), die auch unseren Elefanten bedrängt, sondern allerlei weiteren Fragen – zum Beispiel: Was bedeutet eigentlich der Mündlichkeitsgrundsatz? Sollte ich mir in der Klausursituation einen tabellarischen Aktenauszug schreiben? Wieso findet sich in ganz vielen Klausurbearbeitungen eine Vermischung von Tatbestand und Entscheidungsgründen und wie kann ich das vermeiden? Und Christian legt mit einer fulminanten Kartenstapel-Metapher dar, wann und weshalb eine Abweichung von einer chronologischen Darstellung nicht nur möglich, sondern geboten ist. Außerdem hat ganz am Ende dann auch das „Standard-Schema“ des Tatbestandsaufbaus seinen Auftritt, welches im Mittelpunkt der dritten und letzten Folge stehen wird. Viel Spaß mit der neuen Folge! Töröö!
RefPod-Folge „# 1 Unsere persönlichen Klausurtipps“ bei Spotify, Apple und YouTube.
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
02:09 Die große Mündlichkeitslüge
08:23 Stoffordnung
13:51 Wann schreibe ich eigentlich den Tatbestand?
14:15 Besser zuletzt!
15:50 Besser zuerst!
19:09 Immer: Lösungsskizze muss stehen!
22:11 Ausnahme im Notfall
23:17 Probieren geht über Studieren
24:22 Trennung von Tatbestand und Entscheidungsgründen
28:53 Gliederungspunkte?
33:52 Chronologischer Aufbau
34:33 Ausnahme von der Chronologie
38:14 Aktivformulierungen
39:42 Wörtliche Zitate und Absätze
40:40 Das Schema
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