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    # 108 Klausel 1 (Grundlagen)

    0:00 / 0:00 46,8 MB

    Hach, was sind das nur für interessante Geschöpfe! Man kann gegen sie klagen, aber sie durch Klage auch in die Welt bringen, sie können (um-)schreiben und ergänzen, es gibt sie in einfach und es gibt sie aber auch in qualifiziert, wenn ein „als bewiesen angenommenen Eintritt der Voraussetzung für ihre Erteilung“ besteht. Außerdem bleiben sie immer in guter Erinnerung (§ 768 2. Hs. ZPO)! Klingt dubios? Klingt kompliziert? Ist es gar nicht! Anna Pake und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leitende, reden in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie über – tadaaa – die Klausel! In dieser ersten Folge werden die Grundlagen gelegt und dann in einer zweiten und dritten Folge die einzelnen Klauselrechtsbehelfe durchdekliniert. Das ungeliebte Geschöpf „Klausel“ wird Euch danach ganz nah sein, versprochen! Damit es nicht nur etwas zu hören, sondern auch zu lesen gibt, findet ihr hier das Zusatzmaterial, das mit dem Erscheinen jeder weiteren Folge erweitert wird. Nun aber anschnallen, die Vollstreckungsrakete mit der grünen Spitze startet in 3, 2, 1….viel Spaß beim Hören!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Einstieg ins Klauselrecht

    03:45 Klausurrelevanz des Klauselrechts

    05:49 Die Vollstreckungsrakete

    20:34 Das Klauselerteilungsverfahren

    21:51 Einfache und qualifizierte Klauseln

    23:21 Die titelergänzende Klausel nach § 726 ZPO

    27:33 Die titelumschreibende Klausel nach § 727 ZPO

    34.04 Öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden

    36:27 Besonderheiten der titelergänzenden Klausel

    43:13 Zuständigkeit für die Klauselerteilung

    46:09 Zwischenfazit: Die Klausel im Überblick

    47:19 Sinn und Zweck des Klauselverfahrens

    49:42 Sonderfall: Vollstreckung aus einem Widerrufsvergleich

    57:10 Ausblick auf Teil 2 & Verabschiedung

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    Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämt

    # 107 BVV 3 (Angaben des Beschuldigten Teil 2)

    Und weiter geht’s: In Folge 3 der Reihe erbringen Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, letztgültig den Beweis: Hier ist alles gut verwertbar! Und was? Tja, zwar nicht zwingend jedes Beweismittel für den Strafprozess, aber gewiss jede Information dieser Folge für eine gelingende Klausur! Gemeinsam hangeln sich die beiden listigen Kriminalistinnen durch klausurrelevante Grenz- und Zweifelsfälle (von denen einer sogar das Bundesverfassungsgericht spaltete!), mit denen die in den ersten beiden Folgen erarbeiteten Grundlagen vertieft und ausgeschärft werden. In der Sache geht es u.a. um verdeckte Ermittler, Hörfallen und Selbstgespräche. Und in der abschließenden Folge haben dann auch endlich Beweisverwertungsverbote bei ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechten ihren großen Auftritt – § 252 StPO, ick hör Dir trapsen… A propos hören: Viel Spaß mit dieser Folge!

    Besprochene Entscheidungen:

    Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler: 3 StR 104/07

    Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern: 4 StR 370/23

    Hörfalle: BGH, GSSt 1/96 (BGHSt 42, 139)

    Angaben gegenüber einem Mithäftling: 5 StR 666/86

    Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung: 1 StR 277/17

    Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten: 5 StR 729/24

    Tagebuchentscheidung: 2 BvR 1062/87

    Selbstgespräch im Auto: 2 StR 509/10

    Selbstgespräch im Krankenzimmer: 1 StR 140/05

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung

    02:01 Angaben außerhalb von Vernehmungen

    03:05 Nemo-tenetur-Grundsatz und Fair-Trial-Grundsatz

    05:28 Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler

    10:49 Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern

    16:22 Die Hörfalle

    22:09 Angaben gegenüber einem Mithäftling

    26:10 Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung

    29:36 Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten

    35:57 Die Tagebuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

    39:34 Verwertbarkeit von Selbstgesprächen

    42:57 Verabschiedung

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    # 106 BVV 2 (Angaben des Beschuldigten Teil 1)

    0:00 / 0:00 45,1 MB

    Was ist sowohl die Säule des Strafprozesses als auch sein Dach? Na? Wo solche Metaphern windschief in der Gegend stehen, ist die nächste RefPod-Folge nicht weit! Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, füllen in dieser zweiten Folge zu den Beweisverwertungsverboten die in der ersten Folge erarbeiteten Grundlagen mit Leben. Das tun sie anhand vieler Beispielsfälle, unter anderem zu den Fragen, wann wie wer durch wen worüber zu belehren ist und wo die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unzulässiger Täuschung verläuft. Mithilfe dieser klausurrelevanten – und echten Klausuren entnommenen! – Beispielsfälle legt Ihr quasi das Fundament des Hauses, dessen Dach zugleich eine Säule…Ihr wisst schon. Freut Euch auf Folge 3 in der kommenden Woche – und viel Spaß beim Hören!

    BGH zur Verwertbarkeit bei unterbliebener audiovisueller Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung: Beschluss vom 12.03.2025 – 4 StR 329/24

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Rückblick auf Teil 1

    01:53 Klausurtipp: Beweisverwertungsverbote im Schmitt/Köhler

    03:21 Beschuldigtenangaben als Klausurproblem

    05:48 Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss sich selbst belasten

    08:23 Der formelle Vernehmungsbegriff

    10:12 Wann wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter?

    15:22 Beschuldigtenbelehrung nach §§ 163a IV 1, 136 StPO

    21:39 Recht auf Verteidigerkonsultation

    27:47 Recht auf einen Pflichtverteidiger

    34:05 Ausländische Beschuldigte

    41:14 Anwesenheitsrechte des Verteidigers

    44:20 Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung

    47:02 § 136a StPO: Verbotene Vernehmungsmethoden

    48:22 Täuschung oder zulässige kriminalistische List?

    52:34 Belehrung nach Festnahme nach §§ 127 IV, 114b II StPO

    54:50 Fazit & Ausblick auf die Fortsetzung

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    # 105 BVV 1 (Allgemeines)

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

    01:04:57 Verabschiedung

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    # 105 Beweisverwertungsverbote 1

    0:00 / 0:00 54,3 MB

    Es ist doch einfach ungerecht: Jahrelang wird einem eingebläut, dass in Gutachten/Urteilen (oder Anklageschriften) alle relevanten Sachverhaltselemente berücksichtigt werden sollen. Und dann das: Es gibt Fälle, in denen das gerade NICHT gelten soll, vielmehr so getan wird (und werden muss!), als wäre etwas tatsächlich Bekanntes nicht ermittelt. Und damit nicht genug: Dadurch wird der Fall zwar sachverhaltsärmer, aber im Gegenzug begründungsintensiver! Genug der kryptischen Andeutungen (Ihr habt die Folgenbeschreibung doch ohnehin bereits gelesen!) – in dieser ersten Folge einer zweiteiligen Reihe geht es um Beweisverwertungsverbote, und zwar in allen drei strafrechtlichen Klausurtypen. Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, nehmen Euch in dieser ersten Folge einer mehrteiligen Reihe an die Hand und führen Euch absolut souverän durch relativ bedeutsames Gelände; immer abwägend und sich nie im (Rechts-)Kreis drehend. Mit Euch pflücken sie – Widerspruch ist insoweit zwecklos – die Früchte des verbotenen Baums und verwerten sie manchmal auch dann und dort, wo ihnen die Erhebung nicht gestattet war, aber hypothetisch gestattet gewesen wäre. Na, alle Anspielungen in den beiden letzten Sätzen verstanden? Wenn nein: Folge hören! Wenn ja: trotzdem Folge hören! Viel Spaß!

    Kapitelmarken:

    00:00 Begrüßung & Vorstellung

    05:00 Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozess

    08:59 Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot

    13:11 Absolute und relative Beweisverwertungsverbote

    14:15 Das Prüfungsschema für die Klausur

    15:54 Absolute Beweisverwertungsverbote

    25:04 Relative Beweisverwertungsverbote: Rechtskreistheorie & Abwägungslehre

    29:00 Die wichtigsten Abwägungskriterien

    37:47 Die Widerspruchslösung

    40:59 Fernwirkung und Fortwirkung

    43:00 „Fruit of the Poisonous Tree“ – und die Lösung des BGH

    48:46 Beweisverwertungsverbote in der Klausur

    49:07 Die Anklageklausur: Beweisverwertungsverbote im A-Gutachten

    57:38 Beweisverwertungsverbote in der Urteilsklausur

    01:00:57 Beweisverwertungsverbote in der Revisionsklausur

    01:04:57 Verabschiedung

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# 100 Unsere persönlichen Klausurtipps

0:00 / 0:00 107,4 MB

100 Folgen RefPod! Aus diesem Anlass hat sich das RefPod-Team etwas Besonderes für euch überlegt: ein Remake einer der beliebtesten RefPod-Folgen, nämlich der Folge „#1 Unsere persönlichen Klausurtipps“. Seit dieser Folge ist viel Zeit vergangen (damals gab es z. B. noch keine E-Klausuren in NRW!) und außerdem kam darin noch nicht das gesamte RefPod-Team zu Wort. Deshalb wird es höchste Zeit für dieses Remake, in dem Christian Walz, Anna Henrichs, Richard Ademmer und – per Sprachnachricht zugeschaltet – Christoph Spielmann ihre persönlichen (und aus ihrer Sicht besten) Klausurtipps mit euch teilen. (Sie alle sind Richter:innen und AG-Leitende – aber das weiß ohnehin jeder, der diese Folgenbeschreibungen hier liest. [Übrigens cool, dass du das gerade machst!])

Darüber hinaus teilen sie auch viele nützliche Klausurtipps der Hörer:innen, die das RefPod-Team bei Instagram und LinkedIn eingesammelt hat – danke an dieser Stelle für den tollen Input!

VIELEN DANK für 100 Folgen RefPod – ohne euch wäre das nicht möglich! Auf die nächsten 100 Folgen!

Ach so, ihr fragt euch vielleicht, welche Tipps in dieser Folge besprochen werden? Das könnt ihr ganz einfach anhand der folgenden Zeitstempel nachvollziehen:

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

04:13 Keine Bewertungsautomatismen

09:15 Viele Probeklausuren schreiben

16:27 Unter welchen Bedingungen Probeklausuren schreiben?

20:08 Frühzeitige Arbeit mit aktuellen Kommentaren und Gesetzen

26:00 E-Klausuren-Software und -Hardware

30:24 Der Tag und die Nacht vor den Klausuren

37:15 Klebezettel, Lesezeichen, Maskottchen und Essen

42:15 Was zuerst lesen?

50:29 Aufgabe markieren ja oder nein?

55:50 Tipps für das Fertigen der Lösungsskizze

01:04:20 Zeiteinteilung

01:09:35 Was man direkt am Anfang runterschreiben kann

01:12:20 Entscheidungsgründe oder Tatbestand zuerst?

01:21:09 Lernt die Formalia!

01:23:27 Abkürzungen

01:26:34 Keine Zwischenüberschriften in Urteilsentwürfen

01:29:48 Urteilsstil: Waruuum?

01:31:04 Tenor: Kongruent, bestimmt, vollständig!

01:33:55 Tipps für Begründungstiefe

01:44:42 Echoprinzip + Urteilsstil = Musterlösung

01:47:30 Beweiswürdigung

01:51:22 Genau zitieren!

01:52:48 Konkurrenztrick im StrafR

01:54:02 „Kommentarklausuren“

01:57:30 Umgang mit Panik und Blackouts

02:02:02 Was ist Dein Ziel?

02:08:12 Unsere allerwichtigsten Tipps

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# 99 Sitzungsdienst 3 (Einstellungen, Plädoyer, Haft)

0:00 / 0:00 96,6 MB

Worauf muss man sich im Sitzungsdienst noch einstellen? Na, auf Gespräche rund um die Einstellung! Warum und wann muss ich hier den Ausbilder anrufen, nach welchen Kriterien darf ich eine Einstellung mit und ohne Auflage für opportun halten – und wie behaupte ich mich, wenn ich zur Einstellung gedrängt werde? Herzstück dieser Folge ist aber etwas anderes: Das Plädoyer! Wie spreche ich die Anwesenden an? Wann plädiere ich eher lang, wann eher kurz, wann ist eine Beweiswürdigung geboten, wann eher nicht? Wie gehe ich mit meiner Nervosität um? Diese und viele weiteren Fragen erörterten Henning Barton, Richter am Landgericht, und Anna Henrichs, Richterin, beide AG-Leitende, in dieser dritten und letzten Folge unserer großen Reihe zum staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Wenn ihr alle Folgen aufmerksam gehört habt, habt ihr neben vielen praktischen Tricke wie nebenbei auch noch etwas anderes gelernt: Nämlich mit welcher inneren und äußeren Haltung würdig und zugleich bestimmt unser Rechtsstaat vertreten werden kann. Denn auch das bedeutet Sitzungsvertretung – viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

04:40 Zeitpunkt der Einstellungsentscheidung

08:22 Einstellung oder Beschränkung?

13:20 Was mache ich, wenn ich zur Zustimmung „gedrängt“ werde?

16:30 „Vorprüfung“ bei Einstellung nach §§ 153, 153a StPO: Geständnis und Ersttäter

20:01 Argumente pro Einstellung

37:10 Ruf den Ausbilder an!

39:16 Die Beschränkungsmöglichkeiten nach §§ 154, 154a StPO

44:28 Das Plädoyer – kurz oder lang?

47:58 Der Aufbau des (langen) Plädoyers

50:10 Plädieren bitte! Ohne Pause?

58:11 Der erste Satz: Die Anrede

01:02:27 Die Sachverhaltsfeststellung

01:06:01 Beweise würdigen

01:06:55 Strafbar oder schuldig gemacht?

01:07:44 Die rechtliche Würdigung

01:08:37 Die Strafzumessung – ein Dreischritt

01:19:00 Basar – Was beantrage ich denn jetzt?

01:23:53 Vielen Dank!

01:24:48 Hennings Tipp gegen‘s Zittern

01:27:01 Das „kurze“ Plädoyer

01:35:29 Vorführung aus der U-Haft – was ist zu beachten?

01:42:00 Anträge nach Paragraph §§ 69, 69a StGB

01:48:52 Anträge auf Einziehung von Gegenständen

01:53:53 Und schon vorbei!

01:57:07 Verabschiedung

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# 98 Sitzungsdienst 2 (Die Hauptverhandlung)

0:00 / 0:00 35,0 MB

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

02:56 Wo sitzt der Sitzungsvertreter?

05:27 Wie geht’s los?

07:08 Der Angeklagte kommt nicht – was nun?

11:20 was ist eine Vorführung?

13:46 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls

17:20 Ein Zeuge kommt nicht – und jetzt?

19:33 Die Verlesung der Anklageschrift

22:30 Wir wird ein Strafbefehl verlesen?

24:44 Wie verlese ich verbundene Anklageschriften?

26:07 Die Einlassung des Angeklagten zu seinen persönlichen Verhältnissen

28:31 Die Rolle des Sitzungsvertreters in der Hauptverhandlung

33:29 Die Frage ist gestellt und beantwortet – wie befrage ich richtig?

36:17 Die Beweisaufnahme

41:46 Verabschiedung

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# 97 Sitzungsdienst 1 (Vorbereitung auf den Sitzungstag)

0:00 / 0:00 42,4 MB

Über die ganzen Jahre der Auswendiglernerei von Meinungsstreiten hätte man es fast vergessen (oder gar nie erfahren!): Das Gesetz betrifft ganz unmittelbar ganz konkrete Menschen – und die Anwendung des Gesetzes kann erheblichen, bis hin zu lebensverändernden Einfluss auf diese haben. Es macht eben einen Unterschied, ob man in einem Gutachten feststellt, dass sich „also der A wegen Betruges gem. § 263 SrGB strafbar gemacht hat“ – oder man beantragt, gegen einen echten Menschen eine Freiheitsstrafe wegen dieses Delikts zu verhängen. Diese ganz praktischen Auswirkungen des Rechts erfahren viele von Euch das erste mal im Referendariat, dort beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst. Ja – IHR vertretet dort die Anklage und IHR wirkt an echten Entscheidungen über echte Menschen mit! Eine spannende, aber auch verantwortungsvolle Aufgabe, die vielen Sorge bereitet. Das muss nicht sein! Anna Henrichs, Richterin und AG-Leiterin, bespricht mit Henning Barton, Richter am Landgericht, AG-Leiter und vormals im Laufbahnwechsel als Staatsanwalt tätig, in dieser ersten Folge einer dreiteiligen Serie alles rund um den Sitzungsdienst. Was sind die „Handakten“, was steht da drin und woher bekomme ich die? Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder? Was ziehe ich an? Woher bekomme ich die Robe und trage ich die auch schon im Zug auf dem Weg zum Gericht (nein!!!!)? Stelle ich mich bei der Richterin oder dem Richter vor der Verhandlung vor und wie finde ich eigentlich den Saal? Diese erste Folge führt Euch von den absoluten Grundlagen bis hin vor die Tür „Eures“ Sitzungssaals unmittelbar vor Eure erste mündliche Verhandlung. Öffnen werden sich die Türen in der kommenden zweiten Folge – und dann gehts richtig los! Viel Spaß beim Hören!  

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

06:00 DU als Vertreter*in der Staatsanwaltschaft

08:51 Studium der Handakten

14:24 Bestandteile der Handakte, inkl. Registerauszüge

19:55 Wie bekomme ich einen guten Überblick über die Handakten?

21:46 Vorbereitung auf das Vorgespräch mit dem Ausbilder

31:53 Hilfe, mein Ausbilder ist krank!

32:57 Kann ich das Plädoyer vorbereiten?

35:10 Tipp: Schau‘ dir vorher eine Hauptverhandlung an!

36:39 Was ziehe ich an?

41:21 Was packe ich in die Tasche?

44:12 Wie viel früher sollte ich da sein?

45:22 Vorstellung bei der/dem Strafrichter/in?

50:03 Vorstellung bei dem/der Angeklagten?

50:57 Wie finde ich den Saal?

51:36 Verabschiedung

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# 96 Berufungsrecht 3 (Zweckmäßigkeitserwägungen, praktischer Aufgabenteil)

0:00 / 0:00 69,1 MB

Berufungsrecht die Dritte! Nach Folge 1 (Grundlagen und Zulässigkeit) und 2 (Begründetheit der Berufung) hier nun die abschließende dritte Folge zu den berufungstypischen Zweckmäßigkeitserwägungen und zur Erstellung des Schriftsatzentwurfs. Wir hoffen: Mit dieser Folgenreihe zum Berufungsrecht wird Eure Bearbeitung in der Korrektur nicht ABGEÄNDERT oder gar AUFGEHOBEN, sondern vielmehr fachliche Anwürfe jedweder Art ZURÜCKGEWIESEN (wenn nicht gar bereits VERWORFEN). Der/die Kundige merkt: Der Satz gerade eben enthielt Anspielungen, die voll zu goutieren Euch nach dem Hören dieser Folge nicht schwer fallen sollte! Daneben werden viele berufungstypische Fragestellungen angesprochen, die in den vorherigen Folgen keinen Platz fanden oder dort nur angerissen werden konnten (die Timecodes am Ende der Shownotes geben Euch einen Überblick). Sonst noch was? Ja: Hier findet Ihr das in der Folge besprochene Kurzskript zur Berufung, das auch Schriftsatzmuster enthält. Ein bisschen Wasser müssen wir aber in den Wein gießen: Christoph klingt in dieser remote aufgenommenen Folge aufgrund eines improvisierten Aufnahmesettings blecherner als gewohnt (redet aber – hoffentlich – kein Blech). Viel Spaß beim Hören! 

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

03:49 Zweckmäßigkeit allgemein / Berufungseinlegung, § 519 ZPO

10:04 Verschlechterungsverbot, § 528 ZPO

13:39 Allgemeines zur Berufungsbegründung, § 520 ZPO

16:49 Berufungsanträge, § 520 III 2 Nr. 1 ZPO

23:37 „Aufhebung und Zurückverweisung“, § 538 II ZPO

29:39 Nebenanträge und Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, §§ 719, 707 ZPO

36:25 Antrag auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils, § 537 ZPO

40:43 Bezeichnung der Parteirollen

43:23 Anträge des Berufungsbeklagten

45:20 Bezeichnung der Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit, § 520 III 2 Nr. 2 ZPO

51:25 Bezeichnung Konkreter Anhaltspunkte, die Richtigkeits-/Vollständigkeitszweifel begründen, § 520 III 2 Nr. 3 ZPO

53:51 Bezeichnung von Noven und deren Zulassungsgründe, § 520 III 2 Nr. 4 ZPO

55:05 Praktischer Aufgabenteil: Berufungsbegründung

59:16 PKH und Berufung

01:03:55 Klageänderung, Aufrechnung, Widerklage, § 533 ZPO

01:08:53 Tatbestandsberichtigungsantrag

01:11:35 Anschlussberufung, § 524 ZPO

01:19:57 Praktischer Aufgabenteil: Berufungserwiderung und Anschlussberufung

01:23:40 Fazit

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# 95 Die Einziehungsklage

0:00 / 0:00 64,0 MB

Wie heißt es gleich so schön zum Bereicherungsrecht?-„Im Dreipersonenverhältnis verbietet sich jede schematische Betrachtungsweise.“ Anders bei der Einziehungsklage, wo die schematische Betrachtungsweise nicht nur erlaubt, sondern geboten ist! Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sorgen mit ihrer zweiten Folge zum Recht der Forderungspfändung, dass Ihr im Bermuda-Dreieck zwischen Zwangsvollstreckungsgläubiger, Zwangsvollstreckungsschuldner und Drittschuldner nicht die Orientierung verliert, sondern am Ende nachvollziehen könnt, weshalb die Einziehungsklage für das LJPA so – nun ja – anziehend ist, gehen doch hier Zwangsvollstreckungsrecht (Wirksamkeit des PfÜB!), allgemeines Zivilprozessrecht (Prozessführungsbefugnis, Streitverkündung!) und allgemeines Schuldrecht (der ganze Rest!) eine glückliche Verbindung ein. Und apropos glücklich: Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung

03:30 Die Konstellation der Einziehungsklage

10:42 Statthaftigkeit: Normale Leistungsklage

12:06 Zuständigkeit

15:40 Prozessführungsbefugnis

19:16 Rechtschutzbedürfnis

25:49 Muss der Gläubiger dem Schuldner den Streit verkünden nach § 841 ZPO?

28:12 Besonderheiten im Urteil, wenn der Streit verkündet wird

30:44 Begründetheit: Obersatz

32:34 Die Einziehungsberechtigung

42:53 Das Bestehen der Forderung

47:50 Eigene Einwendungen des Drittschuldners gegen den Gläubiger

51:09 Schutzvorschriften und Einwendungen des Drittschuldners im Verhältnis zum Schuldner nach §§ 404 ff BGB

01:04:41 Schutzvorschrift § 836 ZPO

01:07:00 Einwendungen gegen die titulierte Forderung?

01:09:15 Schadensersatzklage nach § 840 Abs. 2 S. 2 ZPO

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# 94 Alles rund um den PfÜB

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Wie formuliert gleich § 883 Abs. 1 ZPO in prosaischer Schlichtheit? „Hat der Schuldner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweglicher Sachen herauszugeben, so sind sie von dem Gerichtsvollzieher ihm wegzunehmen und dem Gläubiger zu übergeben.“ Das versteht jeder. Aber: Wie funktioniert das eigentlich, wenn es nicht um bewegliche Sachen, sondern um Forderungen geht? Die sind zwar – in der Diktion der ZPO – immerhin auch „beweglich“ nämlich „bewegliches Vermögen“. Aber: Wie nimmt man eine Forderung weg? Und wer tut das? Antworten hierauf findet man in den §§ 828 ff. ZPO, die weit weniger verständlich sind als § 883 Abs. 1 ZPO. Wie gut, dass Anna Henrichs und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leitende, sich in Fortsetzung unserer Reihe zum Zwangsvollstreckungsrecht dem „PfÜB“ widmen, dem Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Dessen Voraussetzungen und Wirkungen werden von den beiden liebevoll seziert und in das beliebte Schema „Römisch I. bis V.“ (RefPod-Folge # 49!) eingepasst. Zugleich wird so der Boden bereitet für die Einziehungsklage, in der vieles von dem in dieser Folge Besprochene gerade NICHT geprüft wird. Und nicht vergessen: „A“ kommt vor „I“! Hä? Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung und Einleitung

01:50 Prüfungsschema I-V

05:40 Konstellation Gläubiger – Schuldner – Drittschuldner

13:30 Funktionelle Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts, § 828 Abs. 1 ZPO

17:35 Antrag auf Erlass des PfÜB

25:25 Zug-um-Zug Verurteilung, § 765

28:22 örtliche Zuständigkeit , § 828 Abs. 2 ZPO

30:20 Arrestatorium und Inhibitorium, § 829 Abs. 1 ZPO

37:34 Zustellung an den Drittschuldner ist Wirksamkeitsvoraussetzung, § 829 Abs. 3

39:41 Unpfändbare Forderungen, § 811 ZPO

42:30 Abtretungsverbot = Unpfändbarkeit? § 851 ZPO

49:38 Anhörung des Schuldners? Nein, § 834 ZPO

51:44 Wirkungen der Pfändung

56:32 Auskunftspflicht des Drittschuldners nach § 840 ZPO

01:01:29 Der Überweisungsbeschluss

01:04:18 Wirkungen der Überweisung

01:15:10 Rechtsbehelfe gegen den PfÜB

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

# 93 BerufungsR 2 (Begründetheit, Tatsachenbindung, Novenrecht)

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Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts – § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.

Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.

Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

01:56 Obersatz und Schema

05:22 Verfahrensfehler

09:57 Zulässigkeit der Klage

13:42 Begründetheit der Klage

16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO

20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO

27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO

36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung

45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO

50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO

59:30 Novenrecht, § 531 ZPO

01:16:43 Unstreitiger Vortrag

01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!

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# 93 Berufungsrecht 2 (Begründetheit, Tatsachenbindung, Novenrecht)

0:00 / 0:00 71,9 MB

Berufungsrecht die Zweite! Nach ihrem Einstieg in der vergangenen Woche werfen sich Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, nun mitten hinein ins Getümmel der Begründetheitsprüfung und stoßen dort auf DIE beiden zentralen Normen des Berufungsrechts – § 529 Abs. 1 ZPO und § 531 Abs. 2 ZPO, die von den beiden liebevoll seziert und in den Klausurkontext eingeordnet werden. Was ist der Unterschied zwischen tatbestandlichen Feststellungen und solchen nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO? Wann sind die ersteren bindend und wann die letzteren? Wann darf ich in der Berufungsinstanz neu vortragen und wie war das gleich mit der erstmaligen Ausübung von Gestaltungsrechten? Wir sind uns sicher: Diese Folge weckt keine „Vollständigkeits- und Richtigkeitszweifel“ (§ 529 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ZPO!), sondern verschafft Euch einen mehr als profunden Eindruck über das Herzstück einer Berufungsklausur.

Das Zusatzmaterial (Schemata, Beispiele, Schriftsätze) zur Berufungsreihe, das wir anlässlich dieser Folge mit weiteren Beispielen ausgebaut haben, findet ihr hier.

Es folgt noch eine finale Folge 3, aber erst einmal: Viel Spaß beim Hören!

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

01:56 Obersatz und Schema

05:22 Verfahrensfehler

09:57 Zulässigkeit der Klage

13:42 Begründetheit der Klage

16:33 Beweiskraft des Tatbestandes, § 314 ZPO

20:55 Grds. Bindung an erstinstanzliche Feststellungen, § 529 I Nr. 1 1. Hs. ZPO

27:01 Ausnahmsweise keine Bindung bei Vollständigkeits-/Richtigkeitszweifeln, § 529 I Nr. 1 2. Hs. ZPO

36:00 Verfahrensfehler bei Tatsachenfeststellung

45:00 Verstoß gegen § 286 ZPO

50:38 Tatbestandsberichtigungsantrag, § 320 ZPO

59:30 Novenrecht, § 531 ZPO

01:16:43 Unstreitiger Vortrag

01:25:32 Die 4 Berufungstöpfe!

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# 92 Berufungsrecht 1 (Grundlagen und Zulässigkeit)

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Liebe Hörerschaft, aufgepasst, es folgt eine Kaskade schlechter Wortspiele: Von Berufs wegen haben Christian Walz und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, viel mit der Berufung zu tun, weswegen sie sich dazu berufen fühlten, den Ruf der Hörerschaft nach einer Folgenreihe zum Berufungsrecht zu folgen. Bindend stellen die beiden fest: eine so umfangreiche Behandlung der Materie dürfte in Podcastform ein Novum sein, das – weil unstreitig – ohne Begrenzungen unbedingt zuzulassen sein dürfte. Und apropos „zuzulassen“: Diese Folge dreht sich im Schwerpunkt um die Examensrelevanz der Berufung und die Zulässigkeitsprüfung. Zwei weitere Folgen (zur Begründetheitsprüfung, zu Zweckmäßigkeitserwägungen und zum praktischen Aufgabenteil) werden folgen. Wir hoffen, diese Folgenreihe ist anschlussfähig. Na, alle Anspielungen verstanden? Wenn nein: Das ficht uns nicht an. Und nein: Wir nehmen nichts zurück. Viel Spaß beim Hören!

Zusatzmaterial: Schemata, VU-Tabelle und praktische Aufgabenteile

Aktuelle Entscheidung zur Frage der Wiedereinsetzung, wenn beim unzuständigen Gericht elektronisch ein Rechtsmittel eingelegt wird: BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2024 – XII ZB 411/23

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung 

03:55 Examensrelevanz

06:08 Was ist die Berufungsinstanz für eine Instanz?

09:53 Rechtsmittel der ZPO

16:56 Bearbeitungsvermerk und Klausurschemata

26:36 Rechtsbehelfsstation / Statthaftigkeit

48:52 Beschwer

55:18 Berufungssumme

01:06:54 Einlegungsfrist 

01:23:01 Begründungsfrist

01:28:25 Form und Zuständigkeit

01:31:14 Fazit

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