Klaus Neitzke hat es wirklich nicht leicht: Kaum haben die Gäste seiner (nebentätigkeitsrechtlich natürlich völlig unbedenklichen) Raucherkneipe mit dem Qualmen angefangen, soll er das schon wieder unter Zwangsandrohung unterbinden. Ob das so in Ordnung ist? Claas Stodollick und Klaus Neitzke, die beiden öffentlich-rechtlichen AG-Leiter und „beredten Bescheidwisser“ aus der Bezirksregierung Münster, finden es gemeinsam mit Richter und AG-Leiter Christian Walz in dieser ersten Folge zur Verwaltungsvollstreckung heraus. Wir drohen an: zwei weitere werden folgen. Wir setzen fest: Das wird unterhaltsamer und lehrreicher als ihr denkt – selbst das gestreckte Verfahren muss sich nicht ziehen wie Kaugummi! Amtshilfe erhalten die drei von Martin Leißing, Referendar am Landgericht Essen, der sich im frisch reformierten nordrhein-westfälischen Polizeikostenrecht – Schwerpunkt unserer dritten Folge – bestens auskennt.
Folge 2 zum Sofortvollzug erscheint nächste Woche. Viel Spaß beim Hören!
Leißing, Das neue polizeiliche Kostenrecht in NRW, NWVBl 2024, 313-319, 357-364 (Teil 1 gibt es kostenlos und frei zugänglich hier)
RefPod-Folge # 46 Behördenklausur 1″ bei Spotify, Apple und YouTube.
RefPod-Folge „# 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG“ bei Spotify, Apple und YouTube.
Kapitelmarken:
00:00 Einleitung
03:24 Prüfungsrelevanz
08:00 Schema gestrecktes Verfahren
14:32 Beispielsfall
16:09 Formelle Rechtmäßigkeit
17:43 Wirksamkeit des Grund-VA
20:03 Vollstreckbarkeit des Grund-VA
21:36 Die unterschiedlichen Zwangsmittel
27:23 Durchsetzung eines Platzverweises nach dem PolG
28:49 Vollstreckung nach dem PolG
29:21 Richtiges Zwangsmittel im Fall
31:09 Zwangsmittelandrohung
35:04 Festsetzung
38:54 Vollstreckungshindernisse
40:47 Problem: Endgültiger Verstoß gegen Unterlassungspflichten
43:55 Verhältnismäßigkeit
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