# 47 Behördenklausur 2

Wie macht der Esel? Ih-Ah! Was das mit dem Bescheid zu tun hat, das erfahrt Ihr in der zweiten Folge zur Behördenklausur (und vieles mehr). Claas und Klaus (Regierungsdirektor und Oberregierungsrat, beide AG-Leiter) wissen auch in dieser Folge „Bescheid“. Christian Walz, Richter und AG-Leiter, steht den beiden als Gesprächspartner zur Allgemeinverfügung (ja, ja – ich weiß). Das alles wird garniert mit einem praktischen Fallbeispiel aus dem Waffenrecht. In diesem Sinne: „Feuer frei!“ – hier kommt die neue Folge!

Bitte beachten: Seit dem 31.10.2024 gilt ein neuer § 46 Abs. 6 WaffG, der in weiterem Umfang als bisher die sofortige Vollziehbarkeit kraft Gesetzes anordnet. Dadurch erübrigt sich die ausdrückliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit hinsichtlich der Abgabe der Waffenbesitzkarte und Munition.

Siehe auch unseren Musterbescheid.

Teil 1 zur Behördenklausur bei Spotify, Apple und YouTube.

Viel Spaß mit der Folge! Wir freuen uns, wenn du uns bewertest, weiterempfiehlst und abonnierst! 🙂

RefPod-Folge u.a. zur isolierten Anfechtbarkeit von Nebenbestimmungen bei Spotify, Apple und YouTube.

Skript zum Öffentlichen Recht im Assessorexamen von VRVG Michael Huschens (VG Köln)

Kapitelmarken:

00:00 Einleitung

03:40 Zweckmäßigkeitserwägungen (Fortsetzung)

04:00 Befangenheit

07:48 Anhörung und weitere Ermittlungen

08:55 Bearbeitungsfristen und Verwirkung

10:18 Bekanntgabe und Zustellungsfiktion

23:20 Rechtsbehelfsbelehrung

24:00 Bekanntgabefiktion

29:45 Nebenbestimmungen

31:08 Störerauswahlermessen

33:03 Ermessen im Übrigen

34:30 Wichtigste Zweckmäßigkeitserwägungen im Überblick

35:50 Praktische Entschließung

37:43 Bescheidkopf

39:55 Tenor

41:44 Sachverhaltsdarstellung

43:30 Rechtliche Erwägungen

46:00 Insbes.: Verweise in das Gutachten

48:00 Anrede bei anwaltlicher Vertretung

48:45 Begründung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO

49:00 Grußformel, Unterschrift, Rechtsbehelfsbelehrung

51:25 Das praktische Fallbeispiel

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E-Mail: jura.ref.pod@gmail.com

Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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