Und weiter geht’s: In Folge 3 der Reihe erbringen Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, letztgültig den Beweis: Hier ist alles gut verwertbar! Und was? Tja, zwar nicht zwingend jedes Beweismittel für den Strafprozess, aber gewiss jede Information dieser Folge für eine gelingende Klausur! Gemeinsam hangeln sich die beiden listigen Kriminalistinnen durch klausurrelevante Grenz- und Zweifelsfälle (von denen einer sogar das Bundesverfassungsgericht spaltete!), mit denen die in den ersten beiden Folgen erarbeiteten Grundlagen vertieft und ausgeschärft werden. In der Sache geht es u.a. um verdeckte Ermittler, Hörfallen und Selbstgespräche. Und in der abschließenden Folge haben dann auch endlich Beweisverwertungsverbote bei ausgeübten Zeugnisverweigerungsrechten ihren großen Auftritt – § 252 StPO, ick hör Dir trapsen… A propos hören: Viel Spaß mit dieser Folge!
Besprochene Entscheidungen:
Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler: 3 StR 104/07
Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern: 4 StR 370/23
Hörfalle: BGH, GSSt 1/96 (BGHSt 42, 139)
Angaben gegenüber einem Mithäftling: 5 StR 666/86
Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung: 1 StR 277/17
Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten: 5 StR 729/24
Tagebuchentscheidung: 2 BvR 1062/87
Selbstgespräch im Auto: 2 StR 509/10
Selbstgespräch im Krankenzimmer: 1 StR 140/05
Kapitelmarken:
00:00 Begrüßung
02:01 Angaben außerhalb von Vernehmungen
03:05 Nemo-tenetur-Grundsatz und Fair-Trial-Grundsatz
05:28 Angaben gegenüber einem verdeckten Ermittler
10:49 Aktuelle Entscheidung zu Angaben gegenüber verdeckten Ermittlern
16:22 Die Hörfalle
22:09 Angaben gegenüber einem Mithäftling
26:10 Angaben im Rahmen einer medizinischen Behandlung
29:36 Aktueller Fall zu Spontanäußerungen des Beschuldigten
35:57 Die Tagebuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts
39:34 Verwertbarkeit von Selbstgesprächen
42:57 Verabschiedung
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