# 106 BVV 2 (Angaben des Beschuldigten Teil 1)

Was ist sowohl die Säule des Strafprozesses als auch sein Dach? Na? Wo solche Metaphern windschief in der Gegend stehen, ist die nächste RefPod-Folge nicht weit! Anna Pake und Lisa Walter, beide Richterinnen und AG-Leiterinnen, füllen in dieser zweiten Folge zu den Beweisverwertungsverboten die in der ersten Folge erarbeiteten Grundlagen mit Leben. Das tun sie anhand vieler Beispielsfälle, unter anderem zu den Fragen, wann wie wer durch wen worüber zu belehren ist und wo die Grenze zwischen erlaubter kriminalistischer List und unzulässiger Täuschung verläuft. Mithilfe dieser klausurrelevanten – und echten Klausuren entnommenen! – Beispielsfälle legt Ihr quasi das Fundament des Hauses, dessen Dach zugleich eine Säule…Ihr wisst schon. Freut Euch auf Folge 3 in der kommenden Woche – und viel Spaß beim Hören!

BGH zur Verwertbarkeit bei unterbliebener audiovisueller Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung: Beschluss vom 12.03.2025 – 4 StR 329/24

Kapitelmarken:

00:00 Begrüßung & Rückblick auf Teil 1

01:53 Klausurtipp: Beweisverwertungsverbote im Schmitt/Köhler

03:21 Beschuldigtenangaben als Klausurproblem

05:48 Nemo-tenetur-Grundsatz: Niemand muss sich selbst belasten

08:23 Der formelle Vernehmungsbegriff

10:12 Wann wird aus einem Zeugen ein Beschuldigter?

15:22 Beschuldigtenbelehrung nach §§ 163a IV 1, 136 StPO

21:39 Recht auf Verteidigerkonsultation

27:47 Recht auf einen Pflichtverteidiger

34:05 Ausländische Beschuldigte

41:14 Anwesenheitsrechte des Verteidigers

44:20 Audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung

47:02 § 136a StPO: Verbotene Vernehmungsmethoden

48:22 Täuschung oder zulässige kriminalistische List?

52:34 Belehrung nach Festnahme nach §§ 127 IV, 114b II StPO

54:50 Fazit & Ausblick auf die Fortsetzung

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Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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